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Drogen aus der Sicht von 1989

Verfasst: Mi Nov 02, 2022 3:12 pm
von dogmai
Bei der Web-Verarbeitung meines Reiseführers von 1989 ist mir u.a. dieses Abschnitt aufgefallen, nachdem in Thailand ja das Drogengesetz überarbeitet werden soll. Hier habe ich beschrieben, wie es sich Ende der 80er Jahre dargestellt hat.

Auch in Thailand ist jeglicher Besitz von Drogen, auch zum eigenen Bedarf, streng verboten. Es vergeht kaum ein Tag, an dem die Tageszeitungen nicht über das Drogenproblem berichten, den Handel, den Mißbrauch, den Kampf gegen den illegalen Anbau etc. Immer öfter werden dabei auch Ausländer erwähnt, die bei Besitz oder versuchtem Schmuggel erwischt wurden. Auch Todesurteile gegen Ausländer wurden vollstreckt.
Wurde der Konsum in den letzten Jahren noch etwas locker behandelt, geht die Polizei doch heute dazu über, das Übel an der Basis, dem Endverbraucher, zu fassen. Es ist sehr gefährlich, im Besitz von Drogen verhaftet zu werden. Ist man erst einmal im Gefängnis, benötigt man viel Geld und einen darauf spezialisierten Anwalt, der schon ohne Gerichtskosten und Schmiergelder mehr als 3000 US$ kostet.

Bei Geständnissen halbiert sich die Strafe - die Todesstrafe bleibt und wird auch vollstreckt. Aus einer Informationsschrift der Königlich Thailändischen Botschaft in Bonn:

,,Entsprechend des thailändischen Drogengesetzes werden Drogen in 5 Kategorien aufgeteilt - je nach ihrem Gefahrengrad - als da sind: Heroin in Kategorie I, Morphium, Kokain, Kodein, und Opium in Kategorie II, Drogen, die als Ingredienzen Drogen der Kategorie II enthalten, in Kategorie III, Chemikalien, die zur Produktion von Drogen benutzt werden, z.B. Acetic Anhydride, Acetyl Chloride, in Kategorie IV, Marihuana, Opiumsamen und Kratom-Pflanzen in Kategorie V.

Die Strafe richtet sich nach der Art der Drogen, der Menge sowie dem Grad der Gesetzesverletzung. Folgende Strafen können verhängt werden:

1. Höchststrafen oder Todesstrafen in folgenden Fällen:
1.1 Für jede Person, die Drogen der Kategorie I zum Verbrauch herstellt oder importiert/exportiert.
1.2 Für jede Person, die Drogen der Kategorie I besitzt oder vertreibt, wenn die Menge mehr als 100 Gramm beträgt.

2. Lebenslängliche Freiheitsstrafe in folgenden Fällen:
2.1 Für jede Person, die Drogen der Kategorie I produziert, importiert oder exportiert.
2.2 Für jede Person, die Drogen der Kategorie I besitzt oder vertreibt.
2.3 Für jede Person, die Drogen der Kategorie II herstellt, importiert oder exportiert.
2.4 Für jede Person, die Drogen der Kategorie II besitzt oder vertreibt, wenn die Menge mehr als 100 Gramm beträgt. (Es können Gefängnisstrafen von 5 Jahren bis zu lebenslänglich verhängt werden.)
2.5 Für jede Person, die Drogen der Kategorie II besitzt, wenn die Menge mehr als 100 Gramm beträgt. (Es können Gefängnisstrafen von 5 Jahren bis zu lebenslänglich verhängt werden.)"

Re: Drogen aus der Sicht von 1989

Verfasst: Fr Nov 04, 2022 5:53 pm
von Uwe
Laut Info meiner Frau kostete im Norden damals eine Droge 400 Baht.
Heute, wo man mehr verdient, kostet das gleiche Zeug 10 Baht (an Endverbraucher).
A.G.u.G.v. Uwe :wave

Re: Drogen aus der Sicht von 1989

Verfasst: Sa Nov 05, 2022 12:18 am
von dogmai
Ist wohl auch mehr eine Massen-Dröhnung geworden. Ich hab nie herausgefunden, was man daran findet, werde es auch nicht mehr.