Das Steuersystem in Thailand

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KoratCat
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Das Steuersystem in Thailand

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mi Jun 19, 2024 3:41 pm

Einzelpersonen – Einkommensermittlung

Zuletzt überprüft – 13. Februar 2024

Arbeitseinkommen

Sowohl ansässige als auch nicht ansässige Personen, die aufgrund der in Thailand erbrachten Dienstleistung ein steuerpflichtiges Einkommen erhalten, einschließlich Gehalt, Prämien, Trinkgelder, Renten, den Geldwert von mietfreiem Wohnraum, die Zahlung der Einkommensteuer durch den Arbeitgeber oder sonstiges Geld, Eigentum oder sonstige Vorteile, die aufgrund der Dienstleistung erzielt werden, unterliegen in Thailand der Steuer, unabhängig davon, ob das Einkommen innerhalb oder außerhalb Thailands gezahlt wird. Es gibt keine Vergünstigungen für Ausländer oder Kurzzeitaufenthalter.

Kapitalgewinne

Die meisten Arten von Kapitalgewinnen sind als normales Einkommen steuerpflichtig. Die folgenden Kapitalgewinne sind jedoch von der Steuer befreit:

    Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Anteilen an einem an der thailändischen Börse notierten Unternehmen, sofern der Verkauf an der thailändischen Börse erfolgt, und aus dem Verkauf von Investmentanteilen an einem Investmentfonds.

    Gewinne aus dem Verkauf von unverzinslichen Schuldverschreibungen, Wechseln oder Schuldtiteln, die von einem Unternehmen ausgegeben wurden, außer in dem Fall, dass die Anleihen oder Schuldtitel zum ersten Mal zu einem Preis verkauft wurden, der unter ihrem Rücknahmepreis lag, an eine Einzelperson.

    Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, die an Börsen in den Mitgliedsländern der Association of Southeast Asian Nations (ASEAN) notiert sind und über den ASEAN Link gehandelt werden, ausgenommen Wertpapiere in Form von Schatzwechseln, Anleihen, Wechseln oder Schuldverschreibungen.

Kapitalgewinne und Kapitalerträge, die ein Einwohner aus Quellen außerhalb Thailands erzielt, sind nicht steuerpflichtig, es sei denn, sie werden im Jahr des Erhalts nach Thailand überwiesen.

Kapitalverluste können nicht mit Kapitalgewinnen verrechnet werden.

Dividendenerträge

Dividenden, die von einem in Thailand eingetragenen Unternehmen erhalten werden, unterliegen einer Quellensteuer (WHT) in Höhe von 10 %. Ein Einwohner Thailands, der Dividenden von in Thailand eingetragenen Unternehmen erhält, kann sich dafür entscheiden, diese Einkünfte von der Berechnung der Einkommensteuer auszuschließen und auf die Steuergutschrift zu verzichten, die im Abschnitt „Sonstige Steuergutschriften und -anreize“ genannt wird.

Zinserträge

Zinsen aus Bankeinlagen, Krediten an Finanzunternehmen, Schuldverschreibungen und von Unternehmen ausgegebenen Wechseln unterliegen einer pauschalen Quellensteuer von 15 %. Einzelpersonen können sich dafür entscheiden, Zinserträge von anderen Einkünften auszuschließen, in welchem ​​Fall sie die Quellensteuer von 15 % zahlen, oder sie können sich dafür entscheiden, solche Zinserträge mit anderen Einkünften zu verrechnen und Steuern gemäß den PIT-Sätzen zu zahlen, in welchem ​​Fall die an der Quelle einbehaltene Steuer auf die Steuerschuld angerechnet wird.

Kryptowährungen und digitale Token

Gewinnanteile oder jegliche Vorteile aus dem Halten oder Besitz digitaler Token oder Gewinne aus der Übertragung von Kryptowährungen oder digitalen Token unterliegen einer Quellensteuer von pauschalen 15 %.

Geschenke

PIT wird auf Geschenke erhoben, die von noch lebenden Personen gemacht werden. Die Steuer wird auf das Vermögen oder den Betrag erhoben, der an Eltern, Vorfahren, Nachkommen, Ehepartner oder andere gegeben wird, basierend auf dem Wert des Geschenks, der einen vorgeschriebenen Schwellenwert überschreitet, der von der Art des Geschenks und des Schenkers abhängt. Vermögenswerte oder geschenkte Beträge, die den Schwellenwert nicht überschreiten, sind von der Steuer befreit.

Die folgenden Geschenke sind von der Einkommensteuer befreit:

    Einkünfte, die ein Elternteil aus der Übertragung des Eigentums oder des Besitzrechts an einer Immobilie ohne Gegenleistung an ein eheliches Kind (ausgenommen Adoptivkinder) erzielt, in Höhe von höchstens 20 Millionen THB pro Steuerjahr für jedes Kind.

    Unterhaltseinkommen oder Geschenke von Vorfahren, Nachkommen oder Ehepartnern in Höhe von höchstens 20 Millionen THB pro Steuerjahr.

    Unterhaltseinkommen aufgrund einer moralischen Verpflichtung oder Geschenke, die im Rahmen einer Zeremonie oder zu Anlässen gemäß etablierter Sitte von Personen gemacht werden, die keine Vorfahren, Nachkommen oder Ehepartner sind, in Höhe von höchstens 10 Millionen THB pro Steuerjahr.

    Einkünfte aus Geschenken, wenn die Person, die die Geschenke erhält, sie gemäß der Absicht der Schenker unter den in den Ministerialverordnungen genannten Kriterien und Bedingungen für religiöse, pädagogische oder gemeinnützige Zwecke verwenden wird.

    Geschenke, die die oben genannten Schwellenwerte überschreiten, unterliegen einer Einkommensteuer von 5 % und müssen bei der Berechnung der jährlichen Einkommensteuerschuld nicht zusammen mit anderen Einkünften berücksichtigt werden.

Steuerfreies Einkommen

Bestimmte Arten von Einkünften sind von der Einkommensteuer befreit. In Bezug auf Einkünfte aus Beschäftigung sind Gelder in Form von Tagegeldern, Reisekosten und bestimmten Nebenleistungen wie medizinische Behandlung steuerfrei. Die Befreiungen umfassen auch Unterhaltseinkommen, das aufgrund moralischer Verpflichtung erzielt wird (siehe Geschenke oben) und den Teil eines Vermächtnisses oder einer Erbschaft (siehe Erbschaftssteuer im Abschnitt „Sonstige Steuern“).

Darüber hinaus sind unter bestimmten Bedingungen auch Gewinne oder Leistungen aus registrierten Vorsorgefonds, Pensionsfonds, langfristigen Aktienfonds und nationalen Sparfonds, einschließlich Beträgen aus Versicherungs- oder Sozialversicherungsfonds, steuerfrei.

Um Geringverdiener und ältere Menschen zu unterstützen, sind die ersten 150.000 THB des Nettoeinkommens steuerfrei. Für Einwohner, die 65 Jahre oder älter sind, wird eine Befreiung für Einkommen bis zu einem Betrag von höchstens 190.000 THB gewährt.

Beschäftigungskosten

Für Einkünfte aus Beschäftigung ist ein Standardabzug von 50 % mit einer Obergrenze von 100.000 THB zulässig. Geschäftsabzüge sind für Einkünfte aus Beschäftigung nicht möglich.

Persönliche Abzüge

Wohltätige Beiträge

Spenden in den folgenden Kategorien sind in der Höhe des gespendeten Betrags abzugsfähig, dürfen jedoch 10 % des Nettoeinkommens nach Abzug aller Zulagen und Abzüge nicht überschreiten:

    Spenden an Bildungseinrichtungen, öffentliche Gesundheitseinrichtungen, religiöse Einrichtungen und anerkannte Wohltätigkeitsorganisationen.

    E-Spenden an das Büro des Ständigen Sekretärs, das Büro des Premierministers, zur Unterstützung der Behebung der COVID-19-Probleme vom 6. März 2021 bis 5. März 2022.

    E-Spenden an das Nationale Impfinstitut zur Unterstützung der Forschung, Entwicklung, Produktion und Verteilung von Impfstoffen vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023.

    Alle Spenden in den folgenden Kategorien sind doppelt abzugsfähig, sofern der Gesamtbetrag 10 % des Nettoeinkommens (zu versteuerndes Einkommen nach Abzug von Freibeträgen und Abzügen) nicht übersteigt:

    Spenden zur Unterstützung der Bildung (z. B. Gebäude, Computer, Bücher, Lehrer) im Rahmen von vom Bildungsministerium genehmigten Projekten.

    Spenden an staatliche Krankenhäuser.

    E-Spenden an das Thailändische Rote Kreuz vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2022.

    E-Spenden an die Siriraj Foundation und die Chulabhorn Foundation vom 30. November 2021 bis 31. Dezember 2022.

    E-Spenden an den Metrology System Development Fund, den Health System Development Fund, den Science and Technology Development Fund und den Science Research and Innovation Fund vom 27. Mai 2021 bis 31. Dezember 2022.

    E-Spenden an den Equitable Education Fund vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023.

    Bargeldspenden an politische Parteien oder Bargeld-, Vermögens- oder andere Formen von Vorteilen zur Unterstützung von Aktivitäten zur Mittelbeschaffung politischer Parteien sind bis zu 10.000 THB abzugsfähig.

    Lebensversicherungsprämien

    Lebensversicherungsprämien in Höhe von höchstens 100.000 THB, die ein Steuerzahler für sein eigenes Leben zahlt, sind abzugsfähig, vorausgesetzt, die Versicherungspolicen haben eine Mindestlaufzeit von zehn Jahren und der Versicherer betreibt ein Lebensversicherungsgeschäft in Thailand. Wenn die Police einen Sparplan enthält, der dem Versicherungsnehmer eine jährliche Rendite von über 20 % der Jahresprämie bietet, ist die gesamte Prämie nicht abzugsfähig.

    An einen thailändischen Versicherer gezahlte qualifizierte Rentenlebensversicherungsprämien sind bis zu einem Betrag von höchstens 15 % des gesamten zu versteuernden Einkommens und höchstens 200.000 THB abzugsfähig. Dieser Freibetrag darf jedoch zusammen mit dem Beitrag zu einem registrierten Vorsorgefonds, dem Pensionsfonds für Beamte, dem Sozialfonds für Lehrer und der Investition in Pensionsfonds und Supersparfonds im selben Steuerjahr 500.000 THB nicht überschreiten.

    Darüber hinaus ist der Betrag, der für eine Lebensversicherungsprämie für den Ehepartner des Steuerzahlers gezahlt wird, der kein Einkommen hat, bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 THB zulässig, vorausgesetzt, der Familienstand besteht während des gesamten Steuerjahres.

Krankenversicherungsprämien

Eine Krankenversicherungsprämie, die ein Steuerzahler für seine eigene Gesundheit an eine Lebens- oder Nichtlebensversicherungsgesellschaft in Thailand zahlt, bis zu einem Höchstbetrag von 25.000 THB, ist als Abzug zulässig. Der Abzug für diese Prämie zusammen mit den oben genannten gezahlten Lebensversicherungsprämien darf jedoch insgesamt 100.000 THB nicht überschreiten.

Eine Krankenversicherungsprämie, die an eine Lebens- oder Nichtlebensversicherungsgesellschaft in Thailand für die Eltern des Steuerzahlers oder die Eltern des Ehepartners des Steuerzahlers gezahlt wird, bis zu einem Höchstbetrag von 15.000 THB, ist als Abzug zulässig.

Kosten für Schwangerschaftsvorsorge und Entbindung

Für vom Steuerzahler oder Ehepartner gezahlte Kosten für Schwangerschaftsvorsorge und Entbindung ist ein Abzug von bis zu 60.000 THB pro Schwangerschaft zulässig. Wenn die Kosten für jede Schwangerschaft nicht im selben Steuerjahr gezahlt werden, ist der tatsächlich in jedem Steuerjahr gezahlte Betrag zulässig, insgesamt jedoch nicht mehr als 60.000 THB.

Hypothekenzinsen

Hypothekenzinsen, die zum Zweck des Kaufs oder Baus eines Wohngebäudes in Thailand anfallen, können bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 THB abgezogen werden.

Beitrag zu einem Pensionsfonds

Ein Beitrag zu einem Pensionsfonds ist bis zu einem Betrag von höchstens 30 % des erhaltenen steuerpflichtigen Einkommens, das der Einkommensteuer unterliegt, abzugsfähig, mit einem Höchstbetrag von 500.000 THB pro Steuerjahr. Wenn der Steuerzahler jedoch auch Beiträge zu einer qualifizierten Rentenlebensversicherung geleistet hat, müssen diese in die Grenze von 500.000 THB einbezogen werden.

Investition in einen Supersparfonds

Eine Investition in einen Supersparfonds ist bis zu einem Betrag von höchstens 30 % des einkommensteuerpflichtigen Einkommens abzugsfähig, wobei der Höchstbetrag 200.000 THB pro Steuerjahr beträgt. Wenn der Steuerzahler jedoch auch Beiträge zu einer qualifizierten Rentenlebensversicherung geleistet hat, müssen diese in die Grenze von 500.000 THB einbezogen werden.

Beitrag zum Sozialversicherungsfonds

Der Beitrag zum Sozialversicherungsfonds der Regierung ist ebenfalls abzugsfähig.

Persönliche Freibeträge

Es gibt einen persönlichen Freibetrag von jeweils 60.000 THB für den Steuerzahler und seinen Ehepartner (vorausgesetzt, der Ehepartner des Steuerzahlers reicht keine eigene Steuererklärung ein). Es gibt außerdem einen Freibetrag von 30.000 THB für jedes Kind und weitere 30.000 THB für das zweite Kind, das 2018 oder später geboren wird. Außerdem ist ein Freibetrag für die elterliche Betreuung von 30.000 THB pro Elternteil abzugsfähig. Einem Nichtansässigen sind Abzüge für Ehepartner, Kinder und Eltern nur gestattet, wenn sie in Thailand ansässig sind.

Darüber hinaus ist ein Abzug für die Betreuung behinderter oder arbeitsunfähiger Familienmitglieder von 60.000 THB pro Person und für die Betreuung einer behinderten oder arbeitsunfähigen Person, die kein Familienmitglied ist, von insgesamt 60.000 THB zulässig.
Geschäftsabzüge

Bei Einzelpersonen, die geschäftlich tätig sind oder einen Beruf ausüben, können alle Ausgaben, die ausschließlich für geschäftliche Zwecke anfallen, gemäß den verschiedenen im Steuergesetz vorgeschriebenen Regeln abgezogen werden. Alternativ kann ein Standardabzug von 10 % bis 60 %, je nach Art des Geschäfts, angewendet werden.

Verluste

Für Privatpersonen ist der Verlustvortrag bzw. Verlustrücktrag nicht zulässig.

Steuererleichterungen für Ausländer

Ausländische Steuern können nicht auf thailändische Steuern angerechnet werden, es sei denn, dies ist im Rahmen eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zulässig.

Steuerzahler haben Anspruch auf Gutschriften auf ihre jährliche Steuerschuld für an der Quelle einbehaltene Steuern.

In Thailand ansässige und wohnhafte Personen können sich dafür entscheiden, an der Quelle einbehaltene Einkommensteuer auf Dividenden von in Thailand eingetragenen Unternehmen als Gutschrift auf ihre Steuerschuld anrechnen zu lassen. In diesem Fall wird eine Gutschrift zur Berücksichtigung der zugrunde liegenden Körperschaftsteuer, die auf den ausgeschütteten Gewinn gezahlt wurde, zu den Dividendeneinnahmen addiert, die dann mit anderen Einkommensarten zusammengerechnet werden. Die Steuer zum PIT-Satz wird auf das gesamte steuerpflichtige Einkommen berechnet und der Wert der Steuergutschrift wird dann von der so berechneten Steuer abgezogen.

Steuerzeitraum

Das Steuerjahr ist das Kalenderjahr.

Steuererklärungen

Alle Personen mit Einkommen müssen bis spätestens 31. März des Folgejahres eine Steuererklärung in Papierform und bis spätestens 8. April online einreichen, mit Ausnahme von Personen, deren Arbeitseinkommen 120.000 THB oder weniger (für Alleinstehende) bzw. 220.000 THB oder weniger (für Verheiratete) beträgt, und von Personen mit Einkommen aus anderen Quellen (mit oder ohne Arbeitseinkommen) von 60.000 THB oder weniger (für Alleinstehende) bzw. 120.000 THB oder weniger (für Verheiratete).

Personen, die in den meisten Geschäftsformen tätig sind, müssen ebenfalls bis zum 30. September eine Einkommenserklärung für die ersten sechs Monate des Jahres einreichen und die fällige Steuer entrichten.

Jeder Ehemann oder jede Ehefrau mit Einkommen kann wählen, ob sie ihre Einkommenssteuererklärung getrennt oder gemeinsam mit ihrem Ehepartner einreichen möchten, je nachdem, was sie bevorzugen.

Zahlung der Steuer

Die Einkommenssteuer muss an der Quelle von Gehaltszahlungen, anderen Arbeitsleistungen und bestimmten anderen Einkommenskategorien einbehalten werden. Der Restbetrag der für ein Kalenderjahr geschuldeten Steuern ist bei Einreichung der jährlichen Steuererklärung zu entrichten.

https://taxsummaries.pwc.com/thailand/i ... nistration

Etwas vereinfacht auch: https://www.gtai.de/de/trade/thailand/r ... and-544918
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Das Steuersystem in Thailand

Ungelesener Beitragvon Dieter1501 » Mo Mai 19, 2025 11:03 pm

https://www.bangkokpost.com/business/general/3028760/thailand-to-amend-tax-on-foreign-income-remittance

Die nächste Variante wird diskutiert. Jetzt sollen Auslandseinkünfte steuerfrei werden, wenn diese im Jahr oder Folgejahr der Erzielung nach Thailand eingebracht werden. Das wäre ja durchaus eine Expadfreundliche Regelung.

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Re: Das Steuersystem in Thailand

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mi Mai 21, 2025 2:00 pm

Hab ich nicht gesagt: Abwarten"?

Es geht den Thai Politikern doch eher darum, die reichen Thais zu veranlassen, ihr Geld nach Möglichkeit im Land zu lassen oder bereits ausgeführtes zumindest scheinchenweise zurückzubringen. Die durchschnittlichen Expats hier sind denen wurscht. Und die schwerreichen Expats tummeln sich doch ganz woanders, da wo ihre Pfründe vor dem Fiskus in Sicherheit sind. Und um die wenigstens als Konsumenten ins Land zu locken muss noch viel getan werden. Da wird es m. E. noch viel verwirrendes Hin und Her geben.
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Re: Das Steuersystem in Thailand

Ungelesener Beitragvon wern » Mi Jan 21, 2026 7:09 am

Du machst mir Mut KoratCat! Eben hat ja wieder ein neues Jahr angefangen.
:D

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Re: Das Steuersystem in Thailand

Ungelesener Beitragvon dogmai » Mi Jan 21, 2026 8:40 pm

KoratCat hat geschrieben:Und die schwerreichen Expats tummeln sich doch ganz woanders, ....


Genau! Leute wie ich bleiben zuhause :bäh
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Re: Das Steuersystem in Thailand

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Do Jan 22, 2026 11:46 am

dogmai hat geschrieben:
KoratCat hat geschrieben:Und die schwerreichen Expats tummeln sich doch ganz woanders, ....


Genau! Leute wie ich bleiben zuhause :bäh


Jetzt warten wir natürlich Alle auf deine Tipps, wie man seine Pfründe vor den deutschen Finanzämtern verbergen kann. :mrgreen:

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Re: Das Steuersystem in Thailand

Ungelesener Beitragvon dogmai » Do Jan 22, 2026 5:04 pm

Du mußt nur arabische Zustände anwenden: alles verschleiern :bäh
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Re: Das Steuersystem in Thailand

Ungelesener Beitragvon thai.fun » Fr Jan 23, 2026 12:38 am

KoratCat hat geschrieben:
dogmai hat geschrieben:
Genau! Leute wie ich bleiben zuhause :bäh


Jetzt warten wir natürlich Alle auf deine Tipps, wie man seine Pfründe vor den deutschen Finanzämtern verbergen kann.


Was sind "Pfründe"? :wie
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Re: Das Steuersystem in Thailand

Ungelesener Beitragvon dogmai » Fr Jan 23, 2026 1:53 am

Erklärung für Schweizer:

Pfründe ist historisch ein mit einem Kirchenamt verbundenes Einkommen oder Vermögen, das dem Unterhalt des Amtsinhabers diente, wie etwa bei Domherren oder Pfarrern. Der Begriff bezeichnete auch das Amt selbst, oft mit der Bedeutung einer gut dotierten, sorgenfreien Stelle (Sinekure). Ursprünglich stand Pfründe für Naturalien, also Lebensmittel oder Unterhalt, abgeleitet vom mittellateinischen provenda oder praebenda
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Re: Das Steuersystem in Thailand

Ungelesener Beitragvon thai.fun » Fr Jan 23, 2026 5:16 am

dogmai hat geschrieben:Erklärung für Schweizer:

Jetzt dämmerts ... :prost
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