Re: Führerschein in Korat machen
Verfasst: Sa Mär 13, 2021 9:54 am
Da es vielleicht für andere interssant ist/wird, beantworte ich es jetzt selbst da schon erledigt.
Benötigt wurden:
1. bei der Immigration für die Wohnsitzbestätigung - Kopien in dreifacher Ausfertigung (Auto und Motorrad):
- Pass im Original zur Vorlage
- Kopien: Pass Seite 1, Seiten mit Visum, Einreisekärtchen, Verlängerung, 90 Tagesmeldung
- Kopien: Hausbuch
- Gebühr
2. Beim DLT:
- o.a. Wohnsitzbescheinigungen
- übersetzte und von der Botschaft beglaubigte FS-Kopie meines D-Führerscheins (Zum 1. Mai 2021 hat Thailand wohl das Abkommen von 1968 ratifiziert, dann berechtigt zum Fahren in den ersten 3 Aufenthaltsmonaten auch der "normale" 3 Jahre gültige Internationale FS - evtl. reicht ab dann auch dieser zum Umschreiben)
- Pass und D-Führerschein zur Vorlage
- Ärztliches Attest
- Gebühr
Dann noch die Seh- und Reaktionstests sowie 1h Videostudium absolvieren und ich bekam die beiden Kärtchen mit 2 Jahren Gültigkeit.
Bei meiner Frau ging das Umschreiben des deutschen FS nicht, sie hatte ihren Thai-FS damals in D umschreiben lassen (die Führerscheinstelle in D zieht dann den TH-FS ein) - ein erneutes Rückumschreiben ist aber nur dann möglich, wenn der abgelaufene Thai-FS einer mit 1 bzw. 2 Jahren Gültigkeit ist - wurde dieser bereits einmal auf 5 Jahre Gültigkeit verlängert, ist das nicht mehr möglich. Ist der Thai-FS weniger als 3 Jahre abgelaufen, genügt dann die Theorieprüfung ,sonst ist auch die praktische Prüfung nochmals zu absolvieren.
Benötigt wurden:
1. bei der Immigration für die Wohnsitzbestätigung - Kopien in dreifacher Ausfertigung (Auto und Motorrad):
- Pass im Original zur Vorlage
- Kopien: Pass Seite 1, Seiten mit Visum, Einreisekärtchen, Verlängerung, 90 Tagesmeldung
- Kopien: Hausbuch
- Gebühr
2. Beim DLT:
- o.a. Wohnsitzbescheinigungen
- übersetzte und von der Botschaft beglaubigte FS-Kopie meines D-Führerscheins (Zum 1. Mai 2021 hat Thailand wohl das Abkommen von 1968 ratifiziert, dann berechtigt zum Fahren in den ersten 3 Aufenthaltsmonaten auch der "normale" 3 Jahre gültige Internationale FS - evtl. reicht ab dann auch dieser zum Umschreiben)
- Pass und D-Führerschein zur Vorlage
- Ärztliches Attest
- Gebühr
Dann noch die Seh- und Reaktionstests sowie 1h Videostudium absolvieren und ich bekam die beiden Kärtchen mit 2 Jahren Gültigkeit.
Bei meiner Frau ging das Umschreiben des deutschen FS nicht, sie hatte ihren Thai-FS damals in D umschreiben lassen (die Führerscheinstelle in D zieht dann den TH-FS ein) - ein erneutes Rückumschreiben ist aber nur dann möglich, wenn der abgelaufene Thai-FS einer mit 1 bzw. 2 Jahren Gültigkeit ist - wurde dieser bereits einmal auf 5 Jahre Gültigkeit verlängert, ist das nicht mehr möglich. Ist der Thai-FS weniger als 3 Jahre abgelaufen, genügt dann die Theorieprüfung ,sonst ist auch die praktische Prüfung nochmals zu absolvieren.