koratwerner hat geschrieben:Zum Komfort in Thailand gehört bei manchem Rentner ein Fahrzeug. Motorisiert zu sein, heißt mobil zu sein.es besteht Führerscheinpflicht. Zwar drückt die Polizei bei Touristen ein Auge zu, doch es ist besser einen internationalen Führerschein zu haben oder die thailändische Fahrerlaubnis zu erwerben.
Zu letzterem benötigt man eine durch die Botschaft beglaubigte Übersetzung der deutschen Fahrerlaubnis und derzeit ein Gesundheitszeugnis. Dieses wird von jedem Krankenhaus oder einem Arzt für etwa 2 Euro anstandslos ohne große Untersuchung ausgestellt. Manchmal ist noch ein Seh- und Reaktionstest abzulegen und man erhält seine Fahrerlaubnis, die oft sogar als Identitätskarte von thailändischen Behörden anerkannt wird. Der Führerschein wird für ein Jahr ausgestellt. Verfügt man bei der dann der dann notwendigen neuen Beantragung über eine gültige Jahresaufenthaltsgenehmigung, kann die neue Laufzeit 5 Jahre betragen.
Da sich die Gesetze und Vorschriften in Thailand rasch ändern können und die Sachbearbeiter oft ihre eigene Interpretation haben, ist es ratsam sich vor der Anmeldung eines Fahrzeugs und der Beantragung eines Führerscheins bei den zuständigen Behörden sachkundig zu machen. In den meisten Fällen gelingt das mit einem freundlichen Lächeln. Wenn man sich zudem etwas in englischer Sprache verständigen kann, spart man sich viel Ärger und Verdruss.
In Chiang Mai wird es im Oktober 2008 so gehandhabt:
Gesundheitszeugnis vom Krankenhaus.Gibt es ab 40 THB.
Wohnsitzbescheinigung vom Konsulat 980 THB
Internationaler Führerschein und Kopien
Pass und Kopien
Für 5 Jahres Führerscheine (nur beim Jahresvisum)
Auto 505 THB
Motorrad 255 THB
Fotos werden auf dem Amt gemacht, pro Führerschein 100 THB.
Ist alles schon der Asiaführerschein, gilt auch in den angrenzenden Ländern.
Keine beglaubigte Übersetzung eines deutschen Führerscheins, wenn man den internationalen Führerschein hat.
Ich habe mir früher auch schon mal den internationalen Führerschein übers Konsulat von meinem deutschen Strassenverkehrsamt anfordern lassen.