Was ist beim Grundstückskauf zu beachten

Für Infos und Fragen rund um die mit Bauen in Thailand verbundene Bürokratie etc.
butmax
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Was ist beim Grundstückskauf zu beachten

Ungelesener Beitragvon butmax » Di Nov 27, 2018 11:03 pm

Hallo Leute,

meiner Frau wurde in Ihrem Heimatdorf ein Grundstück zum kauf angeboten.
Wir finden die Lage und den Preis ganz ok.

Was ist beim Grundstück kauf durch meine Ehefrau zu beachten.
Welche Dokumente müssen vorliegen.
Gibt es eine Grundstücksvermessung.
Wie kann ich sicher sein das der Verkäufer auch im Besitz des Grundstück ist.
Wie funktioniert das Übergabe Zahlung gegen Grundstück

Bitte um Eurer Rat.


Gruß Jürgen

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thedi
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Re: Was ist beim Grundstückskauf zu beachten

Ungelesener Beitragvon thedi » Mi Nov 28, 2018 9:00 am

Dokument: Chanot (landurkunde), Tabien Baan und ID von beiden Parteien, für Euch Heiratsurkunde, dein Pass und du musst dabei sein und unterschreiben, dass das Land alleiniger Besitz deiner Frau wird - nicht zum gemeinsamen Gut gehörten wird.

Grundstücke können von Landamt vermessen werden. Dauert in der Regel ein paar Monate, bis sie kommen und dann nochmals bis die Papiere nachgeführt wurden. Vermessen ist mühsam, weil alle Nachbarn mit anwesend sein sollten und unterschrieben müssen, dass sie mit der Grenze einverstanden sind. Das mit dem unterschrieben kann die Sache verzögern, vor allem wenn Nachbarn nicht am Ort wohnen. Mit Teegeld kann die Sache manchmal beschleunigt werden - nicht überall, man muss auf feine Hinweise achten.

Auf dem Landamt wird die Identität und Berechtigung des Verkäufers (und Käufers) geprüft. Du bist nicht berechtigt und somit ist deine Anwesenheit nur benötigt damit du unterschreiben kannst, dass die ganze Sache dich gar nichts angeht. Ist alles nur eine Sache deiner Frau. Somit kommt es auch nicht drauf an, falls du kein Thai lesen kannst.

Üblich ist Bargeld nach der Überschreibung auf dem Landamt. Oft wird eine Anzahlung geleistet, speziell wenn der Verkäufer dringend Geld braucht. Dann sollte der Verkäufer aber persönlich bekannt sein, und man sollte wissen, dass ihm das Land wirklich gehört, denn es wäre nicht das erste mal, dass jemand versucht ein Chanot eine Cousine so zu „belehnen“.


Mit freundlichen Grüssen

Thedi

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fraza
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Re: Was ist beim Grundstückskauf zu beachten

Ungelesener Beitragvon fraza » Mi Nov 28, 2018 9:28 am

Wenn der Besitzer die Chanot-Urkunde in Händen hat, bist Du sicher, dass das Grundstück nicht der Bank gehört.

Bei der Bezahlung wird oft, um Steuern zu sparen, offiziell ein niedriger Preis angegeben und der Rest zum eigentlichen Preis unter der Hand bezahlt, alles natürlich in Bar.

Bei uns wurde die Grundstücksvermessung erst durchgeführt, als das Haus im Bau war. Das war etwas kompliziert, da die Vermesser durch das Haus bzw. die Öffungen messen mussten. Hat aber geklappt.

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butmax
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Re: Was ist beim Grundstückskauf zu beachten

Ungelesener Beitragvon butmax » So Dez 02, 2018 3:49 pm

Hallo Thedi, hallo Frank,

zuerst mal Danke für Eure Hinweise. Das Grundstück soll ein Geschenk für meine Frau sein. Wir sind seit 10 Jahren verheiratet.
Ob wir dann später darauf bauen, das wäre dann aber auch erst in 10 Jahren wenn es Richtung Rente geht, das weiß ich noch nicht.
Aber es wäre eine Option.
Ist meine Anwesenheit dabei zwingend erforderlich oder kann das meine Frau alleine abwickeln.

Gruß Jürgen

butmax
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Re: Was ist beim Grundstückskauf zu beachten

Ungelesener Beitragvon butmax » So Dez 02, 2018 3:59 pm

Hallo Frank,
welche Steuern, welcher prozentuale Anteil am Kaufpreis kommen beim Grundstückskauf noch mit dazu.

Gruß Jürgen

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Re: Was ist beim Grundstückskauf zu beachten

Ungelesener Beitragvon thedi » So Dez 02, 2018 4:36 pm

butmax hat geschrieben:Ist meine Anwesenheit dabei zwingend erforderlich

Ja, Du musst auf dem Landamt unterschrieben, also persönlich dort dabei sein.

Handänderungssteuern gibt es auch. Sie sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Ob auf dem Land ein Haus steht oder ob es landwirtschaftlich genutzt wird. Falls es in letzter Zeit öfters gehandelt wurde, kann es als Spekulations-Objekt eingeschätzt werden. Der Landwert wird vom Landamt geschätzt - sie wissen, dass sie sowieso nie die richtigen Zahlen gesagt bekommen.

Steuern sind aber nicht exorbitant. Rechne mit ein paar Zehntausend Baht. Es ist üblich, dass Verkäufer und Käufer je die Hälfte übernehmen - aber auf jeden Fall muss das vorher abgemacht werden.


Mit freundlichen Grüssen

Thedi

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Re: Was ist beim Grundstückskauf zu beachten

Ungelesener Beitragvon steve12 » Sa Dez 29, 2018 3:35 pm

Ich habe auch noch eine Frage zu den vorausgegangenen Ausführungen:
Wo ist denn ersichtlich, ob das Grundstück z.B. bereits mit einer Hypothek belastet ist?
Wird dies vielleicht auch auf dem Chanot vermerkt?

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Re: Was ist beim Grundstückskauf zu beachten

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Sa Dez 29, 2018 5:48 pm

steve12 hat geschrieben:Ich habe auch noch eine Frage zu den vorausgegangenen Ausführungen:
Wo ist denn ersichtlich, ob das Grundstück z.B. bereits mit einer Hypothek belastet ist?
Wird dies vielleicht auch auf dem Chanot vermerkt?


Soviel ich weiss, befindet sich die Landurkunde bis zur vollständigen Tilgung der Hypothek in den Handen des Gläubigers, der allerdings im Streitfalle beweisen muss, dass er das Dokument zu halten berechtigt ist.
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Re: Was ist beim Grundstückskauf zu beachten

Ungelesener Beitragvon thedi » Sa Dez 29, 2018 6:16 pm

Oft ist es so wie Koratcat schrieb: das Chanot wird vom Gläubiger behalten und ein separater Vertrag regelt die Kreditbedingungen. Das ist dann aber keine eigentliche Hypothek, sondern ein Kreditvertrag mit einem Pfand.

Man kann Hypotheken aber auch auf dem Landamt auf der Rückseite des Chanot eintragen lassen. Dann kann der Kreditnehmer das Chanot unter Umständen behalten. Z.B. muss es von Reisbauern vorgelegt werden können, wenn sie Subventionen beantragen. Es gibt verschiedene Arten von Einträgen auf der Rückseite. Nebst Hypotheken auch Handänderungen, Aufteilung oder Terminverkäufe: eine Art Kredit bei der ohne Widerruf durch den Gläubiger der Landtitel automatisch ab einem bestimmten Termin auf den Gläubiger übergeht.


Mit freundlichen Grüssen

Thedi


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