Re: Schlechter Start für ein neues Projekt
Verfasst: So Okt 31, 2010 7:31 am
Zwischenbericht
Nachdem meine liebe Frau (mittlerweile auch leicht angesäuert) gegen Ende August den Verkäufer noch mal interviewt hat, gab der zum Besten, dass der beabsichtigte Verkauf eines Teils seines Grundstücks an das „Schwarze Brett“ genagelt werden müsse. Dort müsse der Aushang 30 Tage verbleiben, um eventuellen Anspruchsinhabern Gelegenheit zu geben, zu intervenieren.
Das wiederum habe ich nicht verstanden, da dieses Procedere, meines Wissens, nur bei Grundstücken der Rechtskategorie NOR.SOR.3 vorgesehen ist. Das von uns angepeilte Grundstück hat den aktuellen Titel NOR. SOR.3.KOR. Also eine Stufe vor Chanod. In dem Fall besteht eigentlich keine Notwendigkeit, die Eigentumsübertragung öffentlich auszuschreiben.
Wie auch immer. Ist ja auch letztendlich egal. Es geht halt alles seinen thaisozialistischen Gang.
Die 30-Tagesfrist ist nunmehr seit einigen Wochen abgelaufen, es wurden keine Widersprüche vermeldet. Eine Delegation des Rathauses erschien am Grundstück und stellte amtlich fest, dass dem Verkauf des Teilgrundstücks nichts mehr im Wege stünde.
Wie erfreulich!
„Jetzt geht alles ganz schnell!“, so der Verkäufer. Er werde jetzt Dampf beim Gromtidin (oder wie das heißt) machen.
Ach, wirklich? Na, schaun wir mal.
Aber wir wollen ja nicht meckern! Zumindest hat die elend lange Verzögerung an den Tag gebracht, dass dieses Grundstück bei extremem Hochwasser nicht absäuft. Auch die nähere Umgebung blieb verschont. Möglicherweise gibt's mal temporäre Probleme, die Stadt zu erreichen. Das erscheint uns aber nich so gravierend.
Nachdem meine liebe Frau (mittlerweile auch leicht angesäuert) gegen Ende August den Verkäufer noch mal interviewt hat, gab der zum Besten, dass der beabsichtigte Verkauf eines Teils seines Grundstücks an das „Schwarze Brett“ genagelt werden müsse. Dort müsse der Aushang 30 Tage verbleiben, um eventuellen Anspruchsinhabern Gelegenheit zu geben, zu intervenieren.
Das wiederum habe ich nicht verstanden, da dieses Procedere, meines Wissens, nur bei Grundstücken der Rechtskategorie NOR.SOR.3 vorgesehen ist. Das von uns angepeilte Grundstück hat den aktuellen Titel NOR. SOR.3.KOR. Also eine Stufe vor Chanod. In dem Fall besteht eigentlich keine Notwendigkeit, die Eigentumsübertragung öffentlich auszuschreiben.
Wie auch immer. Ist ja auch letztendlich egal. Es geht halt alles seinen thaisozialistischen Gang.
Die 30-Tagesfrist ist nunmehr seit einigen Wochen abgelaufen, es wurden keine Widersprüche vermeldet. Eine Delegation des Rathauses erschien am Grundstück und stellte amtlich fest, dass dem Verkauf des Teilgrundstücks nichts mehr im Wege stünde.
Wie erfreulich!
„Jetzt geht alles ganz schnell!“, so der Verkäufer. Er werde jetzt Dampf beim Gromtidin (oder wie das heißt) machen.
Ach, wirklich? Na, schaun wir mal.
Aber wir wollen ja nicht meckern! Zumindest hat die elend lange Verzögerung an den Tag gebracht, dass dieses Grundstück bei extremem Hochwasser nicht absäuft. Auch die nähere Umgebung blieb verschont. Möglicherweise gibt's mal temporäre Probleme, die Stadt zu erreichen. Das erscheint uns aber nich so gravierend.