banbath99 hat geschrieben:Wenn ich, mit Thai verheiratet, länger als 90 Tage bleiben will, brauche ich neben den 400tsd Bath auf dem Konto noch eine internationale Krankenversicherung mit 400tsd Deckung dazu? Ich frage, weil ich zwei Menschen kannte, die wegen Vorerkrankungen gar keine Versicherung bekommen haben bzw. bezahlen wollten? Ich dachte bislang die Krankenversicherung wäre meine Privatangelegenheit.
Erstens gilt diese Regelung
nur für das
Longstay-Visum* Non-O-
A; zweitens gibt es für "Regeln" auch immer Ausnahmen zur Handhabung "regelwidriger Umstände". So auch hier:
Wer auf Grund hoher Risiken keinen adäquaten Versicherungsschutz durch eine private KV (entweder inländische thailändische KV oder Auslandskrankenversicherung) nachweisen kann, muss eine höhere Einlage auf seinem Bankkonto nachweisen. Ansonsten droht die Gefahr, dass der Rentner seinen Aufenthaltsstatus in Thailand verlieren kann.
rentenbescheid24.de* Das
Longstay-Visum Non-O-A unterscheidet sich vom normalen Non-Immigrant-Visum insoweit, dass man schon in D die Voraussetzungen für einen einjährigen (statt nur dreimonatigen) Aufenthalt nachweisen kann, also kurz vor drei Monaten in TH noch nicht verlängern muss. Erst kurz vor Ablauf des ersten Jahres muss man da zur Immi traben und Verlängerung beantragen, oder kann halt mal einen Visa-Run für ein weiteres Jahr Aufenthalt machen. Die Voraussetzungen sind allerdings etwas höher als beim normalen Dreimonatsvisum. Dafür kann man bei der Erstbeantragung in D einfach den Rentenbescheid mit min. €1.700 Rente monatlich) vorweisen. Bestätigung der Botschaft Bangkok nicht notwendig. Auch muss man keine 800.000 THB bzw. 400.000 THB auf Thai Konto haben. Entsprechend Guthaben auf deutschem Konto reicht. Und man spart die erste Verlängerungsgebühr (von 3 Monaten auf ein Jahr bei Immi in TH), Dafür braucht man KV (
Mindestdeckung von 100.000 USD für allgemeine medizinische Behandlungen einschließlich COVID-19-Behandlung), Gesundheitszeugnis (vom Hausarzt) und polizeil. Führungszeugnis.
Die Königlich-Thailändische Botschaft in Berlin informiert:
banbath99 hat geschrieben:Sorry, mir raucht der Kopf. Und ich bin im Timeout gelandet.
Das würde bedeuten, dass ich als gleichgestellter Schwerbehinderter mit einer Mittelklasserente, mir einen Longstay gar nicht mehr leisten kann???
Man
muss ja
nicht mit einem Longstay-
Visum einreisen. Ist viel einfacher, wenn man sich (zumindest offiziell
) erst hier entscheidet, länger als drei Monate zu bleiben . . .
Man geht halt davon aus, dass wer schon die ersten 3 Monate in TH überlebt hat, widerstandsfähig und vorsichtig genug zu sein scheint, auch länger nicht zu erkranken.
Und dann gibt es ja noch die Erkenntnis, dass die proportional mehr Geld in TH ausgeben, die nicht so lange bleiben (oder von vorneherein nicht so lange zu bleiben beabsichtigen).