Visa Non-Immigrant O-A, Non-Immigrant-O & Krankenversicherung
Verfasst: Mo Aug 31, 2020 10:00 am
ANLIEGEN:
Ich würde gerne von Euch erfahren, ob und wie evtl. jemand Euch in Thailand mit einem Non-Immigrant-Visum O-A eine Verlängerung seines Visums um ein Jahr bzw. die Umwandlung in ein Non-Immigrant-Visum O geschafft hat.
FAKT:
Nachdem seit dem 31.10.2019 für Ausländer in Thailand, die dummerweise im Besitz eines Non-Immigrant-Visums O-A und nicht eines Non-Immigrant-Visums O sind, gilt, dass sie bei der Verlängerung des Visums mit einem Zertifikat (Foreign Insurance Certificate - Original und 2 Kopien) einer thailändische oder einer ausländische (?) Krankenversicherung eine ambulante Abdeckung von mindestens 40.000 Baht und eine stationäre Abdeckung von mindestens 400.000 Baht in Thailand für den Zeitraum des Visums nachweisen müssen, haben O-A-Visum-Besitzer eventuell ein Problem.
MÖGLICHKEITEN, das Problem zu lösen, sind ja:
1. Thailändische Krankenversicherung (TKV) abschließen, wenn man im richtigen Alter ist, wenige Krankheiten und genügend Geld hat.
2. Wenn man bereits eine ausländische Krankenversicherung (AKV) für Thailand hat, dafür sorgen, dass die Abdeckung und der Zeitraum mit dem vorgeschriebenen Zertifikats-Formular s.u.) bescheinigt werden können – und die AKV das auch macht.
3. Wechsel vom Non-Immigrant-Visum O-A zu O. Das geht leider nicht innerhalb von Thailand, sondern nur, wenn man (ohne Re-Entry) ausreist und wieder einreist, z.B. nach Laos, Kambodscha oder Deutschland, weil dann das alte Visum erlischt.
Das ist derzeit natürlich keine gute Idee, da man ja zurzeit gar nicht wieder einreisen kann. Grundlage ist, dass beim Grenzübergang und ohne Re-Entry zurück das alte Visum erlischt; danach hat man die Möglichkeit, an der Grenze nach Thailand nur die übliche 30-Tage-Aufenthaltsbewilligung bekommen oder ein 3-Monats-Visum zu beantragen. In Thailand kann man dann mit ersterer bei der zuständigen Immigration ein 3-Monatsvisum beantragen. Im Besitz des 3-Monatsvisums darf man dann innerhalb der letzten 30 Tage dieses Visums eine Verlängerung auf ein 1-Jahres-Visum Non-Immigrant O beantragen – ohne Krankenkassen-Nachweis. So habe ich es gehört.
4. Nur nebenbei: Es gibt – wie man hört – hier und da noch die Möglichkeit, wenn man viel Geld investiert, sein O-A ohne Krankenversicherung bei der Immigration zu verlängern.
Ich würde nun sehr gerne hören, ob hier im Forum jemand einen dieser Wege 1.-3. (4. lassen wir mal weg) irgendwann erfolgreich beschritten hat und das dann auch mit ein paar Details erläutern könnte.
Außerdem würde ich gerne den genauen Text des Gesetzes vom 31.10.2019 haben, um zu überprüfen, ob man auch wirklich die Bescheinigung einer ausländischen Krankenversicherung benutzen kann.
Hier ist übrigens das Zertifikat (Foreign insurance certificate) downzuloaden, das man für eine TH-/A-KV-Bescheinigung braucht:
https://www.thaigeneralkonsulat.de/files/images/downloads/antragsformulare/Foreign%20Insurance%20Certificate%20for%20OA.pdf
Und hier noch zwei informative Websites zum Thema:
https://www.thaiembassy.com/travel/health-insurance-thailand-new-requirement-for-retirees.php
https://www.thaigeneralkonsulat.de/de/visaarten-und-erforderliche-unterlagen.html
Zwei Zusatzfragen für Fachleute:
1. Wenn man sein Visum O-A einfach nicht verlängert und am nächsten Tag des Ablaufens des Visums (sozusagen 1 Tag Overstay) zur Immigration geht, kann man dann ein anderes Visum beantragen oder bekommt man nur Probleme? Lieber nicht ausprobieren, denke ich.
2. Wenn jemand vor vielen Jahren bei einer thailändischen Botschaft im Ausland das Non-Immigrant-Visum O-A beantragt und erhalten hat (damals gab es nicht die Vorschrift, eine Krankenkasse nachzuweisen), ist das dann überhaupt juristisch korrekt, dass nun für das vor vielen Jahren erhaltene O-A-Visum sozusagen rückwirkend eine neue Regelung gilt. Oder dürfte die neue Regelung vom 31.10.2019 erst für O-A-Visa gelten, die nach diesem Datum beantragt werden?
Danke.
Ich würde gerne von Euch erfahren, ob und wie evtl. jemand Euch in Thailand mit einem Non-Immigrant-Visum O-A eine Verlängerung seines Visums um ein Jahr bzw. die Umwandlung in ein Non-Immigrant-Visum O geschafft hat.
FAKT:
Nachdem seit dem 31.10.2019 für Ausländer in Thailand, die dummerweise im Besitz eines Non-Immigrant-Visums O-A und nicht eines Non-Immigrant-Visums O sind, gilt, dass sie bei der Verlängerung des Visums mit einem Zertifikat (Foreign Insurance Certificate - Original und 2 Kopien) einer thailändische oder einer ausländische (?) Krankenversicherung eine ambulante Abdeckung von mindestens 40.000 Baht und eine stationäre Abdeckung von mindestens 400.000 Baht in Thailand für den Zeitraum des Visums nachweisen müssen, haben O-A-Visum-Besitzer eventuell ein Problem.
MÖGLICHKEITEN, das Problem zu lösen, sind ja:
1. Thailändische Krankenversicherung (TKV) abschließen, wenn man im richtigen Alter ist, wenige Krankheiten und genügend Geld hat.
2. Wenn man bereits eine ausländische Krankenversicherung (AKV) für Thailand hat, dafür sorgen, dass die Abdeckung und der Zeitraum mit dem vorgeschriebenen Zertifikats-Formular s.u.) bescheinigt werden können – und die AKV das auch macht.
3. Wechsel vom Non-Immigrant-Visum O-A zu O. Das geht leider nicht innerhalb von Thailand, sondern nur, wenn man (ohne Re-Entry) ausreist und wieder einreist, z.B. nach Laos, Kambodscha oder Deutschland, weil dann das alte Visum erlischt.
Das ist derzeit natürlich keine gute Idee, da man ja zurzeit gar nicht wieder einreisen kann. Grundlage ist, dass beim Grenzübergang und ohne Re-Entry zurück das alte Visum erlischt; danach hat man die Möglichkeit, an der Grenze nach Thailand nur die übliche 30-Tage-Aufenthaltsbewilligung bekommen oder ein 3-Monats-Visum zu beantragen. In Thailand kann man dann mit ersterer bei der zuständigen Immigration ein 3-Monatsvisum beantragen. Im Besitz des 3-Monatsvisums darf man dann innerhalb der letzten 30 Tage dieses Visums eine Verlängerung auf ein 1-Jahres-Visum Non-Immigrant O beantragen – ohne Krankenkassen-Nachweis. So habe ich es gehört.
4. Nur nebenbei: Es gibt – wie man hört – hier und da noch die Möglichkeit, wenn man viel Geld investiert, sein O-A ohne Krankenversicherung bei der Immigration zu verlängern.
Ich würde nun sehr gerne hören, ob hier im Forum jemand einen dieser Wege 1.-3. (4. lassen wir mal weg) irgendwann erfolgreich beschritten hat und das dann auch mit ein paar Details erläutern könnte.
Außerdem würde ich gerne den genauen Text des Gesetzes vom 31.10.2019 haben, um zu überprüfen, ob man auch wirklich die Bescheinigung einer ausländischen Krankenversicherung benutzen kann.
Hier ist übrigens das Zertifikat (Foreign insurance certificate) downzuloaden, das man für eine TH-/A-KV-Bescheinigung braucht:
https://www.thaigeneralkonsulat.de/files/images/downloads/antragsformulare/Foreign%20Insurance%20Certificate%20for%20OA.pdf
Und hier noch zwei informative Websites zum Thema:
https://www.thaiembassy.com/travel/health-insurance-thailand-new-requirement-for-retirees.php
https://www.thaigeneralkonsulat.de/de/visaarten-und-erforderliche-unterlagen.html
Zwei Zusatzfragen für Fachleute:
1. Wenn man sein Visum O-A einfach nicht verlängert und am nächsten Tag des Ablaufens des Visums (sozusagen 1 Tag Overstay) zur Immigration geht, kann man dann ein anderes Visum beantragen oder bekommt man nur Probleme? Lieber nicht ausprobieren, denke ich.
2. Wenn jemand vor vielen Jahren bei einer thailändischen Botschaft im Ausland das Non-Immigrant-Visum O-A beantragt und erhalten hat (damals gab es nicht die Vorschrift, eine Krankenkasse nachzuweisen), ist das dann überhaupt juristisch korrekt, dass nun für das vor vielen Jahren erhaltene O-A-Visum sozusagen rückwirkend eine neue Regelung gilt. Oder dürfte die neue Regelung vom 31.10.2019 erst für O-A-Visa gelten, die nach diesem Datum beantragt werden?
Danke.