Visa Non-Immigrant O-A, Non-Immigrant-O & Krankenversicherung

Unterforum für alle mit dem Einreisen nach und Aufenthalt in Thailand verbundenen Behördenkram-Themen wie Visumsbeantragung, Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung etc.
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fraza
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Visa Non-Immigrant O-A, Non-Immigrant-O & Krankenversicherung

Ungelesener Beitragvon fraza » Mo Aug 31, 2020 10:00 am

ANLIEGEN:
Ich würde gerne von Euch erfahren, ob und wie evtl. jemand Euch in Thailand mit einem Non-Immigrant-Visum O-A eine Verlängerung seines Visums um ein Jahr bzw. die Umwandlung in ein Non-Immigrant-Visum O geschafft hat.

FAKT:
Nachdem seit dem 31.10.2019 für Ausländer in Thailand, die dummerweise im Besitz eines Non-Immigrant-Visums O-A und nicht eines Non-Immigrant-Visums O sind, gilt, dass sie bei der Verlängerung des Visums mit einem Zertifikat (Foreign Insurance Certificate - Original und 2 Kopien) einer thailändische oder einer ausländische (?) Krankenversicherung eine ambulante Abdeckung von mindestens 40.000 Baht und eine stationäre Abdeckung von mindestens 400.000 Baht in Thailand für den Zeitraum des Visums nachweisen müssen, haben O-A-Visum-Besitzer eventuell ein Problem.

MÖGLICHKEITEN, das Problem zu lösen, sind ja:

1. Thailändische Krankenversicherung (TKV) abschließen, wenn man im richtigen Alter ist, wenige Krankheiten und genügend Geld hat.

2. Wenn man bereits eine ausländische Krankenversicherung (AKV) für Thailand hat, dafür sorgen, dass die Abdeckung und der Zeitraum mit dem vorgeschriebenen Zertifikats-Formular s.u.) bescheinigt werden können – und die AKV das auch macht.

3. Wechsel vom Non-Immigrant-Visum O-A zu O. Das geht leider nicht innerhalb von Thailand, sondern nur, wenn man (ohne Re-Entry) ausreist und wieder einreist, z.B. nach Laos, Kambodscha oder Deutschland, weil dann das alte Visum erlischt.
Das ist derzeit natürlich keine gute Idee, da man ja zurzeit gar nicht wieder einreisen kann. Grundlage ist, dass beim Grenzübergang und ohne Re-Entry zurück das alte Visum erlischt; danach hat man die Möglichkeit, an der Grenze nach Thailand nur die übliche 30-Tage-Aufenthaltsbewilligung bekommen oder ein 3-Monats-Visum zu beantragen. In Thailand kann man dann mit ersterer bei der zuständigen Immigration ein 3-Monatsvisum beantragen. Im Besitz des 3-Monatsvisums darf man dann innerhalb der letzten 30 Tage dieses Visums eine Verlängerung auf ein 1-Jahres-Visum Non-Immigrant O beantragen – ohne Krankenkassen-Nachweis. So habe ich es gehört.

4. Nur nebenbei: Es gibt – wie man hört – hier und da noch die Möglichkeit, wenn man viel Geld investiert, sein O-A ohne Krankenversicherung bei der Immigration zu verlängern.

Ich würde nun sehr gerne hören, ob hier im Forum jemand einen dieser Wege 1.-3. (4. lassen wir mal weg) irgendwann erfolgreich beschritten hat und das dann auch mit ein paar Details erläutern könnte.

Außerdem würde ich gerne den genauen Text des Gesetzes vom 31.10.2019 haben, um zu überprüfen, ob man auch wirklich die Bescheinigung einer ausländischen Krankenversicherung benutzen kann.

Hier ist übrigens das Zertifikat (Foreign insurance certificate) downzuloaden, das man für eine TH-/A-KV-Bescheinigung braucht:
https://www.thaigeneralkonsulat.de/files/images/downloads/antragsformulare/Foreign%20Insurance%20Certificate%20for%20OA.pdf

Und hier noch zwei informative Websites zum Thema:
https://www.thaiembassy.com/travel/health-insurance-thailand-new-requirement-for-retirees.php
https://www.thaigeneralkonsulat.de/de/visaarten-und-erforderliche-unterlagen.html

Zwei Zusatzfragen für Fachleute:

1. Wenn man sein Visum O-A einfach nicht verlängert und am nächsten Tag des Ablaufens des Visums (sozusagen 1 Tag Overstay) zur Immigration geht, kann man dann ein anderes Visum beantragen oder bekommt man nur Probleme? Lieber nicht ausprobieren, denke ich.

2. Wenn jemand vor vielen Jahren bei einer thailändischen Botschaft im Ausland das Non-Immigrant-Visum O-A beantragt und erhalten hat (damals gab es nicht die Vorschrift, eine Krankenkasse nachzuweisen), ist das dann überhaupt juristisch korrekt, dass nun für das vor vielen Jahren erhaltene O-A-Visum sozusagen rückwirkend eine neue Regelung gilt. Oder dürfte die neue Regelung vom 31.10.2019 erst für O-A-Visa gelten, die nach diesem Datum beantragt werden?

Danke.

Nachdenkerin
Korat-Isaan-Forum-Gast

Re: Visa Non-Immigrant O-A, Non-Immigrant-O & Krankenversicherung

Ungelesener Beitragvon Nachdenkerin » Do Sep 03, 2020 6:07 pm

Genau mit diesem Problem beschäftige ich mich jetzt schon wochenlang.

Vor fast 7 Jahren meldete ich mich in Deutschland ab und zog nach Thailand. Seit dieser Zeit verfüge ich hier über einen registrierten Wohnsitz. Von der thailändischen Botschaft in Berlin erhielt ich ein Retirement-Visum der Kat. O-A, was ich jährlich bei der Immigrationsbehörde verlängern ließ. Letztes Jahr wurde für die Inhaber der Kat. O-A eine vorgeschriebene Krankenversicherungspflicht eingeführt, über mindestens 400.000 THB stationär und 40.000 THB ambulant. Da bei mir bald eine Visumsverlängerung ansteht, bin ich davon erstmals betroffen.
Ich verfüge seit vielen Jahren über eine thailändische Krankenversicherung bei der Thaivivat. Meine stationäre Deckungssumme beträgt 8 Millionen THB und ist damit 20 Mal höher, als festgelegt. Den geforderten ambulanten Bereich habe ich nicht. Ich suche auch äußerst selten einen Arzt auf. Um diesen Teil zu integrieren, müsste ich in meinem Tarif jährlich 49.700 THB mehr zahlen, um dann im Fall der Fälle nur bis zu 50.000 THB erstattet zu bekommen (ohne Discount für Nichtinanspruchnahme gerechnet).
Ich habe einen Discount auf die Nichtinanspruchnahme der Versicherung. Der ambulante Teil beträgt vom Gesamtbeitrag 33,83 Prozent. Reiche ich nun aber eine Arztrechnung ein, so würde nicht der kleine Teil von 33,83 Prozent hochgesetzt, sondern der gesamte jährlicher Beitrag erhöht sich wieder.
Selbst jeder Versicherungsvertreter rät mir deshalb von einer Erweiterung auf den ambulanten Teil auf jeden Fall ab.
Da inzwischen eine Erkrankung bei mir festgestellt wurde, hätte ich bei einem Umstieg auf eine andere vorgeschriebene Versicherung mit Ausschlüssen zu rechnen, die ich bei meiner jetzigen langjährigen Versicherung nicht habe.
Ein weiteres Problem sind die Fristen. Die thailändischen Versicherungen laufen jeweils ein Jahr und werden dann um ein weiteres Jahr verlängert. Meine Versicherung endet immer am 01.10., aber mein Visum läuft bis zum 30.10. Beides muss aber identisch sein.

Mir wird nahegelegt eine zweite Versicherung bei der LMG abzuschließen, die bei meinem Alter 7.700 THB kostet. Sie enthält die geforderten Beträge und einen Selbstbehalt von 200.000 THB. Da der Selbstbehalt fünf Mal höher als die ambulante Deckungssumme von 40.000 THB ist, kann die Versicherung für den ambulanten Teil nicht in Anspruch genommen werden, wird aber wiederum für eine Visumsverlängerung akzeptiert.

Nach der Auskunft der Immigrationsbehörde in Pattaya kann ein Wechsel zu der Kategorie „O“ nur erfolgen, wenn man das Land verlässt, was hier auch schon ausführlich beschrieben steht und natürlich jetzt nicht möglich ist.
In einer Mail an die Immigrationsbehörde bot ich deshalb an, neben den obligatorischen 800.000 THB weitere 40.000 THB als Sicherheit auf meinem Bankkonto zu hinterlegen. Somit hätte ich im nicht nur 800.000 THB zur Verfügung, sondern auch noch die geforderte Deckungssumme von 40.000 THB, also insgesamt 840.000 THB.
Der umgekehrte Fall wäre, dass eine weitere Sicherheit auf meinem Bankkonto von 40.000 THB nicht akzeptiert würde, aber ich dann 7.700 THB bezahle, um dann wiederum 40.000 THB nicht in Anspruch nehmen zu können.

Mein Schreiben ist jetzt zwei Wochen her, aber leider erhielt ich keine Antwort. Danach wandte ich mich noch an eine weitere Immigrationsbehörde, aber leider auch ohne Reaktion. Natürlich könnte ich auch mündlich einen Beamten fragen. Die Behörde hat aber immer sehr viel zu tun und so eine Angelegenheit, wo es nach meiner Vermutung keine Vorschriften gibt, ist nicht in ein paar Sekunden geklärt. Außerdem benötige ich eine verbindliche Auskunft, da eine Visumsverlängerung erst in einem Monat ansteht, Anträge bei den Versicherungen dauern und ich mich auf die Gegebenheiten vorbereiten muss.

Nachdenkerin
Korat-Isaan-Forum-Gast

Re: Visa Non-Immigrant O-A, Non-Immigrant-O & Krankenversicherung

Ungelesener Beitragvon Nachdenkerin » Fr Sep 04, 2020 6:23 am

Auch wenn es mich nicht betrifft, hier noch eine Information von der thailändischen Botschaft in der Schweiz. Möglichkeit Nummer 2 scheidet demnach aus.

Please kindly note that when an applicant uses insurance company outside of Thailand, the applicant can not extend his/her stay in Thailand and must travel back to home country or recidence country to apply for a new visa every year.

https://thaiembassy.ch/Content/Embassy/160.html

Übersetzung mit Google:

Bitte beachten Sie, dass ein Antragsteller, der eine Versicherungsgesellschaft außerhalb Thailands nutzt, seinen Aufenthalt in Thailand nicht verlängern kann und jedes Jahr in sein Heimat- oder Aufenthaltsland zurückkehren muss, um ein neues Visum zu beantragen.

Navamin
Korat-Isaan-Tourist
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Re: Visa Non-Immigrant O-A, Non-Immigrant-O & Krankenversicherung

Ungelesener Beitragvon Navamin » Sa Sep 05, 2020 10:10 pm

Bitte beachten es geht um das Visa Non- Immigrant O - A.

mfg Navamin

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dogmai
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Re: Visa Non-Immigrant O-A, Non-Immigrant-O & Krankenversicherung

Ungelesener Beitragvon dogmai » So Sep 06, 2020 7:50 pm

Navamin hat geschrieben:Bitte beachten es geht um das Visa Non- Immigrant O - A.

mfg Navamin


Das verstehe ich auch so, und auch, dass Nachdenkerin ebenfalls davon schreibt:

Nachdenkerin hat geschrieben:... erhielt ich ein Retirement-Visum der Kat. O-A,


oder genauer

Thai-Konsulat hat geschrieben:Das sogenannte Retirement Visum oder Rentnervisum, offiziell heißt „Non-Immigrant „O Visa A-“...
Frühes Aufstehen ist der erste Schritt in die falsche Richtung.
Nostalgie: https://www.thailand-seite.de/Thailandnostalgie/


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