Einreisebestimmungen aus Deutschland,10/2014

Unterforum für alle mit dem Einreisen nach und Aufenthalt in Thailand verbundenen Behördenkram-Themen wie Visumsbeantragung, Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung etc.
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Khonggon
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Einreisebestimmungen aus Deutschland,10/2014

Ungelesener Beitragvon Khonggon » Sa Okt 25, 2014 7:15 pm

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nein

Anmerkungen:

Reisedokumente müssen bei Einreise mindestens sechs Monate gültig sein.

Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum

Für touristische Aufenthalte in Thailand ist für deutsche Staatsangehörige grundsätzlich kein vor der Einreise einzuholendes Visum erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Reisende dann visumspflichtig sind, wenn sie ihre Weiter- oder Rückreise nicht mittels Flugschein oder Bus- bzw. Zugticket nachweisen können. Die zulässige Aufenthaltsdauer wird bei der Einreise durch die Einwanderungsbehörde festgelegt: bei Einreisen sowohl auf dem Luftweg als auch auf dem Landweg ist ein Aufenthalt von längstens 30 Tagen zulässig. Eine Verlängerung des visumfreien Aufenthalts ist nicht möglich. Sofortige Wiedereinreisen ohne Visum (sog. Visa-run) sind seit dem 08. Mai 2014 allenfalls noch für touristische Zwecke möglich, nicht für einen fortwährenden Aufenthalt.

Vor der Einreise bei einer thailändischen Auslandsvertretung eingeholte Visa berechtigen im Regelfall unabhängig von der Art der Einreise zu einem Aufenthalt von längstens 60 Tage. Touristenvisa können einmalig um 30 Tage verlängert werden. Deutsche, die beabsichtigen, sich länger in Thailand aufzuhalten, benötigen ein „Non Immigrant“ Visum. Nähere Informationen zu den einzelnen Visatypen sind dem Internetauftritt der thailändischen Einwanderungsbehörden (in englischer Sprache) zu entnehmen: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.immigration.go.th

Wichtige Hinweise

Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen sind in Thailand keine Kavaliersdelikte. Reisende, die die zulässige Aufenthaltsdauer überschreiten („overstay“), riskieren Festnahme und Abschiebehaft, empfindliche Geld- und Haftstrafen, eine Abschiebung auf eigene Kosten und eine Wiedereinreisesperre. Für „overstay“ bis zu längstens 40 Tagen wird zur Zeit eine pauschalierte Geldstrafe in Höhe von THB 500 je zusätzlichem Aufenthaltstag, maximal THB 20.000, erhoben. Kann diese nicht bezahlt werden, folgt ein gerichtliches Verfahren, das im Regelfall zur Verhängung einer Geldstrafe oder einer Ersatzfreiheitsstrafe führt. Geldstrafen können auch bei Mittellosigkeit nicht auf deutsche öffentliche Mittel übernommen werden. Bis zur Abschiebung wird in der Regel Abschiebehaft angeordnet.

Es wird dringend dazu geraten, Visa nur unmittelbar bei den thailändischen Einwanderungsbehörden (Bureau of Immigration) verlängern zu lassen und keine Dienste von Dienstleistern, z. B. Reisebüros oder Hotels, in Anspruch zu nehmen. Es sind zahlreiche Betrugsfälle bekannt geworden, in denen Reisenden gefälschte Visa verkauft wurden. Reisende haben in diesen Fällen mit zusätzlichen Strafverfahren wegen des Besitzes gefälschter Dokumente zu rechnen.

Auch wenn bei der Einreise in der Regel nur der beabsichtigte Aufenthaltsort angegeben werden muss, führen die thailändische Immigration in Zweifelsfällen (z.B. bei manchen Rucksackreisenden) Befragungen durch und fordern auch nähere Angaben oder sogar Nachweise über die beabsichtigte Unterkunft.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen

Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen.

Verbindliche Auskunft zu thailändischen Einreise- und Ausreisebestimmungen kann nur von einer thailändischen Behörde erteilt werden. Weitere Informationen können u. a. bei den thailändischen Auslandsvertretungen, z. B. der Botschaft des Königsreichs Thailand in Berlin, eingeholt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Quelle: http://www.auswaertiges-amt.de

Es gibt aber abweichende Informationen, nach denen neuerdings, direkt bei der Einreise - gegen eine gewisse Gebühr, der Aufenthalt verlängert werden kann.

Vielleicht kennt hierzu jemand einige Fakten?

Gruß, Hansi

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dogmai
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Re: Einreisebestimmungen aus Deutschland,10/2014

Ungelesener Beitragvon dogmai » Sa Okt 25, 2014 10:08 pm

Khonggon hat geschrieben:Es gibt aber abweichende Informationen, nach denen neuerdings, direkt bei der Einreise - gegen eine gewisse Gebühr, der Aufenthalt verlängert werden kann.
Vielleicht kennt hierzu jemand einige Fakten?
Gruß, Hansi


Hast du zu der Quelle eine Information? Ich habe die Websites der Thailändischen Botschaft und aller Konsulate abgescannt, aber nichts dergleichen gefunden. Wäre auch für mich interessant für den nächsten Familienurlaub.
Frühes Aufstehen ist der erste Schritt in die falsche Richtung.
Nostalgie: https://www.thailand-seite.de/Thailandnostalgie/

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Khonggon
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Re: Einreisebestimmungen aus Deutschland,10/2014

Ungelesener Beitragvon Khonggon » Mi Nov 19, 2014 4:28 am

Hallo dogmai,

also, ich hab immer noch nichts amtliches über die Aufenthaltsverlängerung rausbekommen. Aber diverse Seiten im www bestätigen die Aussage meines Bekannten, nach der es seit einigen Wochen möglich ist, in jeder Immi seine Aufenthaltsgenehmigung verlängern zu lassen - auch direkt am Immigrationsschalter am Flughafen. Der Aufenthalt wird um 30 Tage verlängert (also 60 Tage), die Kosten betragen 1900 Baht. Auch hier wird das beschrieben:
flashpacking4life.de/reisetipp…land-visum-wissenswertes/

Weitere Info´s hab ich leider noch nicht gefunden :(

Gruss, Hansi
Wer zornig ist, verbrennt oft an einem Tag das Holz, das er in vielen Jahren gesammelt hat.
(chinesisches Sprichwort)

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Re: Einreisebestimmungen aus Deutschland,10/2014

Ungelesener Beitragvon Khonggon » Fr Jan 16, 2015 1:20 am

Hallo,
ich werde in 2 Tagen wieder am BKK aufschlagen. Da ich immer noch keine offiziellen Info´s zwecks Änderungen der Aufenthaltsregelung und deren Verlängerung erhielt, werde ich in ein paar Tagen aus erster Hand darüber berichten. Ohne Visa, nur mit der Aufenthaltsgenehmigung werd ich einreisen und mich vor Ort überraschen lassen, was da so geht. Sollte sich nichts geändert haben, muss ich halt nach 30 Tagen das Land kurz verlassen...aber schau mer mal.
Gruss Hansi
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Re: Einreisebestimmungen aus Deutschland,10/2014

Ungelesener Beitragvon Wernerson » Sa Jan 17, 2015 7:01 am

Moin,
Du kannst zur Immigration deiner Wahl gehen, dort das bekannte Formular für die Verlängerung ausfüllen. Das Einzige was anders ist, du mußt statt der bisherigen 7 Tage, eben 30 Tage eintragen. 1 Paßbild, Reisepass und 1900,- Baht solltest du dabei haben. Meine Frau und ich haben das bereits 2mal gemacht und es funktioniert problemlos.

Dann man ff


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