KoratCat hat geschrieben: müssen er und seine Frau zusammen mindestens 40.000 Baht im Monat regelmäßig an Einkommen erzielen oder 400.000 Baht auf einem Thai Bankkonto haben. Wenn das Einkommen niedriger ist, muss der Differenzbetrag zum Jahreseinkommen (480.000 Baht) auf dem Bankkonto sein.
Mit diesem Informationsstand (hinsichtlich der Beträge bei Verheirateten) bin ich Anfang 2008 bei der Immi in Kogkruat (TOT) vor die Wand gelaufen. Der "nette" junge Mann hielt mir ein Merkblatt für
Fünfzigjährige unter die Nase, wonach genau die doppelten Beträge, nämlich 80.000/Monat bzw. 800.000 Bankguthaben, notwendig waren.
Diese Hausnummern waren mir nicht unbekannt, kämen aber, so glaubte ich, für mich nicht in Ansatz, da ich doch verheiratet war.
Meinen wiederholten Hinweis auf den Stand der Ehe unter Vorlage der in Lak Si legalisierten Heiratsurkunde, wischte er, mittlerweile ungehalten, wirsch vom Tisch und fuchtelte wild mit dem o.g. Merkblatt vor meiner Nase herum.
Da es mir sehr viel Kraft kostet, mich in solchen Situationen zu beherrschen, habe ich es vorgezogen, mich höflich lächelnd zu bedanken, stand auf, nahm meine Frau an die Hand und ging. Der "nette" junge Mann schaute darob ziemlich verständnislos aus der Wäsche. Ich war aber wild entschlossen, meine Aufenthaltserlaubnis bei der Immi in BKK zu beantragen.
Der Zufall ergab, dass es ein paar Tage später, durch Vermittlung von Bekannten, zu einem erneuten Treffen in der Immi kam. Diesemal mit einem anderen, sehr zuvorkommenden Herrn. Es wurden ein paar nette Worte gewechselt, ich habe mich gelassen zurücklehnen können, habe ein paar Unterschriften geleistet und nach einer guten halben Stunde hatte ich sowohl Aufenthaltserlaubnis als auch re entry multiple in der Tasche.
Aber auch er wollte min. 80.000/Monat bzw. 800.000 Bankguthaben sehen.Frage: sind die von dir, Klaus, angezogenen Zahlen immer noch, oder aufgrund geänderter Verordungen up to date? Oder sind sie eventuell veraltet? Spielt es nunmehr keine Rolle mehr, ob verheiratet oder nicht? Oder hat man mich damals veräppelt? Ich bin da mittlerweile äußerst ratlos, zumal ich mit den Ausführungen auf der homepage der Immi auch nicht so recht klar komme.
Kennt jemand den aktuellen Stand der Dinge? Das wäre auch für mich von gesteigertem Interesse, da ich seit dem 01.01.2010 nunmehr Altersruhegeld beziehe und sich mein Einkommen entsprechend geändert hat.
Ich werde es zwar Mitte März wohl aus erster Hand erfahren, da ich dann meine 2. extention beantragen muss. Würde mich aber wohler fühlen, wenn bis dahin mein Wissensstand ein up grade erfahren würde.