Eine Düsseldorfer Grundschule verbietet Burkas und andere Gesichtsschleier - und macht Schwimmunterricht zur Pflicht. Lehrerverband begrüßt das.
Frauen, die ihre Kinder von der Düsseldorfer Adolf-Klarenbach-Schule abholen wollen, dürfen künftig keine Gesichtsschleier wie Burka oder Nikab tragen. Die Grundschule hat das jetzt in ihrer Schulordnung festgeschrieben, berichtet die Rheinische Post. Ferner ist die Teilnahme aller Kinder am gemeinsamen Frühstück sowie am Musik-, Sport- und Schwimmunterricht demnach künftig Pflicht.
Für eine Stellungnahme stand die Schulleitung nicht zur Verfügung. Es gehe bei der Maßnahme aber nicht um Ausgrenzung, sondern darum, zu wissen, "mit wem man es zu tun", sagte Susanne Hartwig Medienberichten zufolge: Auch bei Lehrergesprächen müssten die Frauen demnach auf Verschleierung verzichten. Einen konkreten Anlass für die Entscheidung habe es aber nicht gegeben.
"Dunkelstes Kapitel der religiösen Verirrung"
Für das NRW-Schulministerium erklärte eine Sprecherin, "Schulen sind Orte des Miteinanders und brauchen die offene Kommunikation". Es obliege der jeweiligen Schulkonferenz, in der Schulordnung Regeln für den gemeinsamen Umgang festzulegen und unter bestimmten Bedingungen auch Eltern zu verbieten, die Schule zu betreten. "Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann in Wahrnehmung des Hausrechts einer vollverschleierten Person im Einzelfall das Betreten des Schulgeländes verbieten, wenn sie die Sicherheit und Ordnung auf dem Schulgelände beeinträchtigt.“
Der Verband Bildung und Erziehung NRW (VBE) zeigte Verständnis für die neue Schulordnung. „Das Tragen des Vollschleiers stammt für uns aus dem dunkelsten Kapitel der religiösen Verirrung. Es wird von traditionalistischen Gruppen propagiert und hat in der Schule nichts zu suchen", sagte VBE-Vorsitzender Udo Beckmann.
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Für die Arbeit der Lehrkräfte sei zudem die Zusammenarbeit mit Eltern wichtig. "Dazu gehört auch, dass Gesicht und Mimik des Gegenübers erkennbar sind. Dies ist nicht gewährleistet, wenn das Gegenüber einen Vollschleier trägt", so Beckmann. Darüber hinaus seien Lehrkräfte für die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler verantwortlich und müssten erkennen, wer sich auf dem Schulgelände aufhält und ob die Person zur Schulgemeinde gehört.
Neutraler Ort der Bildung für alle
"Bei der Bewertung zwischen Toleranz gegenüber Religionen und der Sicherheit, beurteilen wir die Sicherheit in diesem Fall höher", stellt der VBE-Chef klar. Auch, dass der Schwimmunterricht in der Düsseldorfer Grundschule unabhängig von der jeweiligen Religion für alle Kinder verpflichtend ist, findet Zuspruch beim VBE: "Wir treten dafür ein, die Schule als einen möglichst neutralen Ort der Bildung und Erziehung für alle zu schaffen, dazu gehört auch die Teilnahme am Schwimmunterricht. Die Religion ist kein Grund, Kindern den Zugang zu einzelnen Unterrichtsstunden zu verwehren.“
Konkrete Anlässe für derartige Maßnahmen sieht der VBE indes nicht. "Wir beobachten keinen steigenden Bedarf an den Schulen, sich mit dieser Problematik auseinanderzusetzen. Aus unserer Sicht sind das bisher Einzelfälle." (pen)
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