Superknu hat geschrieben: Die Papiere meiner Tochter weisen jetzt ihn als Vater aus (möchte wissen wieviel Schmiergeld er investieren musste um das zu schaffen).
Ich bin immer noch bereit, dein Anliegen, der Vater des Kindes zu sein, anzuerkennen. Tatsächlich ist aber, wenn das so ist wie du schreibst, die Vaterschaft Kraft thailändischen Rechts auf diesen anderen Mann bereits übergegangen. Und da ist es egal, wieviel "Schmiergeld" er wem auch immer bezahlt hat, wobei solche Zahlungen in Thailand nicht - na sagen wir "illegal" - sind.
Diese Vaterschaftsanerkennung ist ja auch nach §§ 1592 ff im deutschem BGB möglich. Das kannst du nur ändern durch Anfechtung seiner Vaterschaft. Nach deutschem Recht gibt es da schon erhebliche Schwierigkeiten, ein solches Verfahren zu betreiben, weil es da auch z.B. Anfechtungsfristen (1600b BGB) gibt. Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, habe aber einem deutschen Vater in einer solchen Sache schon beigestanden.
Superknu hat geschrieben:Die ***** wird mich noch Kennenlernen!!!!
Und, sorry, solches läßt meine Symphatien für deine Sache absolut gegen Null tendieren.
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