Krankenversicherung für Visa Typ O-A

Unterforum für alle mit dem Einreisen nach und Aufenthalt in Thailand verbundenen Behördenkram-Themen wie Visumsbeantragung, Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung etc.
WillyIsaan
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Krankenversicherung für Visa Typ O-A

Ungelesener Beitragvon WillyIsaan » Sa Jun 03, 2023 10:39 am

Als ich mein O-A Visa verlängern wollte, wurde mir bei der Immigration in Ubon gesagt das bei O-A jetzt die Abdeckung von 400.000,- nicht mehr gilt. Es wird eine Krankenversicherung mit Abdeckung von 3 Millionen verlangt. Was natürlich erheblich teurer ist. Wer hat die gleiche Erfahrung gemacht und ein andere Lösung gefunden?

banbath99
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Re: Krankenversicherung für Visa Typ O-A

Ungelesener Beitragvon banbath99 » So Jun 04, 2023 12:09 am

behaupte mal das die 4htsd rein garnix mit deiner Krankenversicherung zu tun haben. Aber ich bin mir sicher, dass Dir bald eine bessere Erklärung zur Verfügung steht.
Wie wäre es mit einer Vorstellung? im Sinne wer Du bist und woher Du kommst.
MfG

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KoratCat
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Re: Krankenversicherung für Visa Typ O-A

Ungelesener Beitragvon KoratCat » So Jun 04, 2023 8:53 am

banbath99 hat geschrieben:behaupte mal das die 4htsd rein garnix mit deiner Krankenversicherung zu tun haben. Aber ich bin mir sicher, dass Dir bald eine bessere Erklärung zur Verfügung steht.


viewtopic.php?f=509&t=7743

Nachdenkerin hat geschrieben:Letztes Jahr wurde für die Inhaber der Kat. O-A eine vorgeschriebene Krankenversicherungspflicht eingeführt, über mindestens 400.000 THB stationär und 40.000 THB ambulant.
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974

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thedi
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Re: Krankenversicherung für Visa Typ O-A

Ungelesener Beitragvon thedi » So Jun 04, 2023 5:20 pm

KoratCat hat geschrieben:
Nachdenkerin hat geschrieben:Letztes Jahr wurde für die Inhaber der Kat. O-A eine vorgeschriebene Krankenversicherungspflicht eingeführt, über mindestens 400.000 THB stationär und 40.000 THB ambulant.


Vor ca einem Jahr kursierte im Netz die 3 Mio Theorie. Ich habe mir damals die AGB der offiziell zugelassenen Versicherungen angeschaut. Bei allen war eine jährlich Limite von 3 Mio in den Policen, zusammen mit einer 400‘000 Limite pro Fall. D.h. ein Versicherter kann jährlich mehrere Schadenfälle haben. Jeder Fall ist auf 400‘000 beschränkt und die Summe aller Fälle darf 3 Millionen im Jahr nicht übersteigen.

Das schien mir eher eine Mogelpackung. Ob sich seither etwas geändert hat weiss ich nicht. Es gibt irgend wo eine Liste der offiziell zugelassenen Thai Versicherungen. Weiss nich jemand wo?

Mit freundlichen Grüssen

Thedi

banbath99
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Re: Krankenversicherung für Visa Typ O-A

Ungelesener Beitragvon banbath99 » So Jun 04, 2023 10:34 pm

Tach,

Ich bitte um Entschuldigung, wenn ich aus eurer Sicht vielleicht eine selten dähmliche Frage stelle.
Wenn ich, mit Thai verheiratet, länger als 90 Tage bleiben will, brauche ich neben den 400tsd Bath auf dem Konto noch eine internationale Krankenversicherung mit 400tsd Deckung dazu? Ich frage, weil ich zwei Menschen kannte, die wegen Vorerkrankungen gar keine Versicherung bekommen haben bzw. bezahlen wollten? Ich dachte bislang die Krankenversicherung wäre meine Privatangelegenheit. Ich habe schon den Beitrag von @Nachdenkerin gelesen ist das seit einen Jahr wirklich so?

Mit freundlichen Grüßen, Ralf

banbath99
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Re: Krankenversicherung für Visa Typ O-A

Ungelesener Beitragvon banbath99 » So Jun 04, 2023 11:25 pm

Sorry, mir raucht der Kopf. Und ich bin im Timeout gelandet.
Das würde bedeuten, dass ich als gleichgestellter Schwerbehinderter mit einer Mittelklasserente, mir einen Longstay gar nicht mehr leisten kann???
:wie

Dieter1501
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Re: Krankenversicherung für Visa Typ O-A

Ungelesener Beitragvon Dieter1501 » Mo Jun 05, 2023 4:04 am

Mit einem Non-O (ohne A) einreisen, bist ja mit einer Thailänderin verheiratet, und dann die Extension auf Basis Family oder Retirement machen. Die KV Pflicht richtet sich nach dem korrespondierenden Visum. Bei Non-O benötigst derzeit gar keine KV.

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KoratCat
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Re: Krankenversicherung für Visa Typ O-A

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mo Jun 05, 2023 6:35 am

banbath99 hat geschrieben:Wenn ich, mit Thai verheiratet, länger als 90 Tage bleiben will, brauche ich neben den 400tsd Bath auf dem Konto noch eine internationale Krankenversicherung mit 400tsd Deckung dazu? Ich frage, weil ich zwei Menschen kannte, die wegen Vorerkrankungen gar keine Versicherung bekommen haben bzw. bezahlen wollten? Ich dachte bislang die Krankenversicherung wäre meine Privatangelegenheit.


Erstens gilt diese Regelung nur für das Longstay-Visum* Non-O-A; zweitens gibt es für "Regeln" auch immer Ausnahmen zur Handhabung "regelwidriger Umstände". So auch hier:

Wer auf Grund hoher Risiken keinen adäquaten Versicherungsschutz durch eine private KV (entweder inländische thailändische KV oder Auslandskrankenversicherung) nachweisen kann, muss eine höhere Einlage auf seinem Bankkonto nachweisen. Ansonsten droht die Gefahr, dass der Rentner seinen Aufenthaltsstatus in Thailand verlieren kann.
rentenbescheid24.de

* Das Longstay-Visum Non-O-A unterscheidet sich vom normalen Non-Immigrant-Visum insoweit, dass man schon in D die Voraussetzungen für einen einjährigen (statt nur dreimonatigen) Aufenthalt nachweisen kann, also kurz vor drei Monaten in TH noch nicht verlängern muss. Erst kurz vor Ablauf des ersten Jahres muss man da zur Immi traben und Verlängerung beantragen, oder kann halt mal einen Visa-Run für ein weiteres Jahr Aufenthalt machen. Die Voraussetzungen sind allerdings etwas höher als beim normalen Dreimonatsvisum. Dafür kann man bei der Erstbeantragung in D einfach den Rentenbescheid mit min. €1.700 Rente monatlich) vorweisen. Bestätigung der Botschaft Bangkok nicht notwendig. Auch muss man keine 800.000 THB bzw. 400.000 THB auf Thai Konto haben. Entsprechend Guthaben auf deutschem Konto reicht. Und man spart die erste Verlängerungsgebühr (von 3 Monaten auf ein Jahr bei Immi in TH), Dafür braucht man KV (Mindestdeckung von 100.000 USD für allgemeine medizinische Behandlungen einschließlich COVID-19-Behandlung), Gesundheitszeugnis (vom Hausarzt) und polizeil. Führungszeugnis.

Die Königlich-Thailändische Botschaft in Berlin informiert:



banbath99 hat geschrieben:Sorry, mir raucht der Kopf. Und ich bin im Timeout gelandet.
Das würde bedeuten, dass ich als gleichgestellter Schwerbehinderter mit einer Mittelklasserente, mir einen Longstay gar nicht mehr leisten kann???
:wie


Man muss ja nicht mit einem Longstay-Visum einreisen. Ist viel einfacher, wenn man sich (zumindest offiziell ;) ) erst hier entscheidet, länger als drei Monate zu bleiben . . .

Man geht halt davon aus, dass wer schon die ersten 3 Monate in TH überlebt hat, widerstandsfähig und vorsichtig genug zu sein scheint, auch länger nicht zu erkranken. :)

Und dann gibt es ja noch die Erkenntnis, dass die proportional mehr Geld in TH ausgeben, die nicht so lange bleiben (oder von vorneherein nicht so lange zu bleiben beabsichtigen).
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974

banbath99
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Re: Krankenversicherung für Visa Typ O-A

Ungelesener Beitragvon banbath99 » Di Jun 06, 2023 11:21 pm

Dieter1501 hat geschrieben:Mit einem Non-O (ohne A) einreisen, bist ja mit einer Thailänderin verheiratet, und dann die Extension auf Basis Family oder Retirement machen. Die KV Pflicht richtet sich nach dem korrespondierenden Visum. Bei Non-O benötigst derzeit gar keine KV.


Danke für diese so leicht verständliche Antwort, ich bin wieder einigermasen entspannt. Ich hab natürlich eine KV, aber nicht eine, die mir aufgezwungen wird.

Ohh, Ahh, Ralf


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