Landkauf mit Geld vom Farang-Ehemann

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Damnam
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Landkauf mit Geld vom Farang-Ehemann

Ungelesener Beitragvon Damnam » Do Aug 04, 2016 12:03 am

Grüezi Thedi

Bin nun auch hier... :D

Ist es bei Landkauf nicht auch so, dass Gelder für den Landkauf nachweislich nicht vom ausländischen Ehemann stammen dürfen?

Ich weiss nicht mehr wo ich das gelesen habe, hab das aber im Hinterkopf, dass Gelder für Landkauf nicht von Ausländern stammen dürfen.

Ich weiss natürlich nicht wie es bei Euch ist, aber erlaube mir die Frage.

Tschok dii

Damnam

Abgetrennt vom Thread Verlorene Landurkunde für eigenes Thema von Admin

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KoratCat
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Re: Landkauf mit Geld vom Farang-Ehemann

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Do Aug 04, 2016 8:51 am

Damnam hat geschrieben:Ist es bei Landkauf nicht auch so, dass Gelder für den Landkauf nachweislich nicht vom ausländischen Ehemann stammen dürfen?

Ich weiss nicht mehr wo ich das gelesen habe, hab das aber im Hinterkopf, dass Gelder für Landkauf nicht von Ausländern stammen dürfen.


Dass man nur Land kaufen könne, wenn man das Geld selbst hat, ist schon zutreffend: Wenn das Geld von einem Farang stammt, muss jener unterschreiben, dass er dies der Käuferin unwiderruflich geschenkt hat, jene das Land also nicht "an seiner Statt" (stellvertretend) erwirbt, wie es unberechtigtem Erwerber und Agent (=Stellvertreter) in den Sektionen 111 und 113 des Landcodes ausdrücklich unter Strafandrohung (bis zu 20.000 THB und/oder bis zu zwei Jahren Zwangsurlaub) verboten bzw. dessen Entsorgung (Verkauf innerhalb von 6 - 12 Monaten oder Versteigerung durch Landamt) geregelt ist. Geschenke von Geld sind nicht verboten! Bei nicht ausdrücklich vereinbarter Gütertrennung sind Geschenke innerhalb einer Bürgerlichen Ehe aber schwerlich nur einem der Partner zuzuschreiben: möglich ist die Schenkung aber schon. Da sind allerdings viele bei der Eheschließung vor dem Standesbeamten beim Amphur oder besser vorher noch bei einem Notar erklärte Rechtsverhältnisse und beglaubigte Papiere notwendig.

Wenn der Schwiegerpapa das Land kauft, fragt kein Beamter danach, woher er das Geld hat. Wenn er es dann aber an die Tochter überträgt, muss er erklären, dass der Farang-Schwiegersohn nicht Miteigentümer wird.

Wenn die mit dem Farang verheiratete Frau Geld aus nachweislich anderer Quelle, etwa einer Erbschaft oder einem Landverkauf etc. hat, kann sie damit selbstverständlich auch Land kaufen; der Farang-Ehemann wird aber auch da nicht Miteigentümer.
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974

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thedi
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Re: Landkauf mit Geld vom Farang-Ehemann

Ungelesener Beitragvon thedi » Do Aug 04, 2016 1:20 pm

Es ist so wie KoratCat sagt.

Bei uns sieht das in der Praxis so aus: Meine Frau macht das auf den Landamt alleine, ich sitze im Hintergrund und habe nur die Rolle des Chauffeurs. Aus den Unterlagen sehen die Beamten natürlich, dass meine Frau mit dem 'Chauffeur' verheiratet ist. Also brauchen sie auch eine Kopie von meinem Pass und ich muss ein Formular unterschreiben, in dem ich bestätigte, dass das Grundstück alleiniges Eigentum meiner Frau ist (bzw. wird) - nicht etwa gemeinsamer Besitz der im Falle einer Scheidung in die aufzuteilende Masse gehört, sondern ganz alleine meiner Frau gehört.

Woher das Geld kommt ist aber egal.

---

Ich bin kein Fan von notariell beglaubigten Papieren und kenne mich damit überhaupt nicht aus. Bei uns ist es einfach so, dass alles meiner Frau gehört. Aber ich fahre das Motorrad trotzdem und koche in unserer Küche unabhängig von der rechtlichen Situation meine Steaks. Für mich reicht das so. Falls ich vor meiner Frau sterben sollte gehört alles schon ihr - somit gibt es keine Probleme mit der Erbschaft. Falls meine Frau vor mir sterben sollte, wird alles an unsere Tochter gehen und ich kann weiterhin mein Motorrad fahren und meine Steaks braten. Benzin für das Motorrad und Steaks kann ich mit meinen Renten kaufen.


Mit freundlichen Grüssen

Thedi

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Damnam
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Re: Landkauf mit Geld vom Farang-Ehemann

Ungelesener Beitragvon Damnam » Do Aug 04, 2016 1:50 pm

Danke Euch für die Antworten.

KoratCat hat geschrieben:Wenn der Schwiegerpapa das Land kauft, fragt kein Beamter danach, woher er das Geld hat. Wenn er es dann aber an die Tochter überträgt, muss er erklären, dass der Farang-Schwiegersohn nicht Miteigentümer wird.


Poo hat das Land nicht gekauft, er besitzt selber über 50 Rai, ein kleiner Teil, ca 15 Rai unterhalb des Dorfes, wo "wir" die 2500 m2 erhalten haben und ein grosser Teil etwa 2 km vom Dorf entfernt.

Wir haben keine Gütertrennung vor der Heirat vereinbart. Meine Frau sagt immer, alles gehört uns beiden, aber ich kenne die Gesetze in Thailand, ich bin ein Farang und werde immer ein Farang bleiben.

Macht mir aber nichts aus, ich werde nie mein ganzes Vermögen in Thailand investieren und meine Rente wird auf mein Konto ausbezahlt.

Tschok dii

Damnam

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Mousemelk (†2019)
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Re: Landkauf mit Geld vom Farang-Ehemann

Ungelesener Beitragvon Mousemelk (†2019) » Do Jun 29, 2017 4:36 pm

gelesen und des Lesen wert;

Thailändisches Immobilienrecht: Grundstückskauf durch deutsch-thailändisches Ehepaar
Erster Absatz:
Es ist ein nicht seltener Fall, dass Deutsche (Österreicher, Schweizer, etc.), die mit einer Thailänderin verheiratet sind, früher oder später beschließen, sich zumindest zeitweise in Thailand niederzulassen und in der thailändischen Provinz ein eigenes Haus zu bauen. Für Nicht-Thailänder (d.h. Ausländer) ist der Grunderwerb bekanntermaßen nicht möglich. Das örtliche Grundbuchamt (Land Office) lehnt die Eigentumsumtragung ab, wenn der Erwerber einen deutschen Ausweis vorlegt. Daher muss eine Ersatzlösung gesucht werden. Diese besteht regelmäßig in der Einschaltung der thailändischen Ehefrau. Eine vermeintlich verblüffend einfache Lösung für ein schwieriges Problem.

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thedi
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Re: Landkauf mit Geld vom Farang-Ehemann

Ungelesener Beitragvon thedi » Do Jun 29, 2017 6:27 pm

Mousemelk hat geschrieben:Thailändisches Immobilienrecht: Grundstückskauf durch deutsch-thailändisches Ehepaar

In diesem Artikel werden einige Aspekte des Problems angesprochen, aber ohne je eine Lösung anzubieten. Statt dessen eine manchmal etwas penetrante Aufforderung nun einen kompetenten Rechtsanwalt zu konsultieren ... und siehe da: unten hat es gleich ein Formular mit dem man so einen kompetenten Dr. jur. kontaktieren kann. Sehr praktisch.


Mit freundlichen Grüssen

Thedi

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Mousemelk (†2019)
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Re: Landkauf mit Geld vom Farang-Ehemann

Ungelesener Beitragvon Mousemelk (†2019) » Do Jun 29, 2017 9:18 pm

natuerlich hat thedi recht,
ist das thailaendische Rechtssystem mit dem Rechtssystem in "DACH" vergleichbar.

Die Bezahlung eines Landkaufes ist einfach. EURO wird THB getauscht und dann weitergereicht.
Zur vermeintlichen Sicherung wird ein 30-jaehriger Pachtvertrag abgeschlossen und beim Landamt eingetragen.
Nur ist dies vor Gericht auch durchsetzbar?

In meinem Fall;
Geld fuer den Landkauf gegeben,
einen 30-jaehriger Pachtvertrag abgeschlossen und beim Landamt eingetragen,
Haus gebaut ( das naechste Haus wird aus Holz gebaut ).

Wird der Pachtvertrag nicht erneuert,
Rechtsanwalt aufgesucht
und mit dem Rueckbau bzw Wiederherstellung des Landes begonnen.
Denn ein Haus gehoerte nicht zu dem Landkauf.

Dies ist nun Thailand, es faengt schon am Flughafen an.
Geht man als Fussgaenger links an einer entgegenkommender Person vorbei,
oder nicht.
Als Autofahrer in DACH weiche ich bei einem entgegenkommendem Auto nach rechts aus.

Fidelio75
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Re: Landkauf mit Geld vom Farang-Ehemann

Ungelesener Beitragvon Fidelio75 » Mi Jul 12, 2017 9:45 pm

Die Antwort von Mousemelk ist richtig, meines Wissens kann man aber beim 30 Jährigen Pachtvertrag schon eine Verlängerung um weitere 30 Jahre vorsehen, wobei dann diese Abmachung nur vom Mieter/Käufer gekündigt/zurückgezogen werden kann.
Allerdings, was nütz es dem Farang, wenn er nach einer Scheidung in Feindschaft mit der ganzen Verwandschaft im gleichen Dorf leben muss.
Wenn die ex Frau nichts für das Haus zahlen will/kann, ja dann hilft dann nur der Meko (Bagger) mit Totalabriss des Hauses und der Wiederherstellung des Geländes wie vor dem Kauf. Würde da allerdings alle Quittungen, Bankbelege usw. des Hausbau's aufbewahren = Beweismittel, dass der Farang alles bezahlt hat.

Hab da leider schon meine Erfahrungen gemacht.

Mit den Wünschen, dass es nie soweit kommt.
Gruss Bruno


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