Rechtsverfolgung und Rechtswahrung in Thailand

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KoratCat
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Rechtsverfolgung und Rechtswahrung in Thailand

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Sa Okt 20, 2012 12:23 pm

Die Botschaft hat ein Papier zu Thema "Rechtsverfolgung und Rechtswahrung in Thailand" mit einer aktuellen Liste von Anwälten als PDF-Datei ins Web gesetzt. Man kann es dort herunterladen:

Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974

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thedi
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Honi soit - qui mal y pense

Ungelesener Beitragvon thedi » Sa Okt 20, 2012 6:44 pm

Auch die Deutsche Botschaft kennt nur Anwälte in Bangkok, Pattaya und Phuket. Sonst nirgends. Lassen sich daraus irgendwelche Schlüsse ziehen? Honi soit - qui mal y pense.

Mit freundlichen Grüssen

Thedi

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KoratCat
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Re: Rechtsverfolgung und Rechtswahrung in Thailand

Ungelesener Beitragvon KoratCat » So Jul 19, 2015 8:31 pm

olaf hat geschrieben:Du hast wenn es hart auf hart kaum Rechte und müßtest dir die durch abzogende und windige Advokaten einklagen.Dabei achtetet schon der Anwalt deiner Wahl das der Klageweg recht recht langwierig ist um so mehr verdient er.


Die Vergütung der Anwälte richtet sich in Thailand nicht nach dem Streitwert und sogen. Gebührentatbeständen einer Tabelle sondern kann zwischen dem Mandanten und Anwalt frei verhandelt werden. Obsiegt jemand in einem Rechtsstreit werden die zu erstattenden Kosten der Rechtsverfolgung im Urteil in der Höhe (als Betrag) bestimmt. Die sind aber immer so mickrig, dass man auf den meisten Kosten sitzenbleibt. In der Regel verlangen Anwälte vornweg 15% des Streitwertes, aus denen sie auch die Gerichtsgebühren der 1. Instanz (2,5% des Streitwertes) zahlen. Im Falle von Berufung und Revision ist es nicht üblich weitere Anwaltskosten zu verlangen; es bleibt dann bei den Gerichtsgebühren, die der den Rechtsstreit weiterführende Kläger (Berufungskläger, Revisionskläger) zahlen muss. Die verauslagten Gerichtsgebühren sind beim Obsiegen meist voll erstattungsfähig. Das Gericht entscheidet im Urteil evtl. über eine Quote. Aber wie heisst es so schön: "Greif einem Nackten in die Tasche!" Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) ist in Thailand nicht so gut geregelt... Ansonsten gibt es doch auch fast nur "Co. Ltd." (= GmbH) im Geschäftsverkehr.

Bei den meisten Streitigkeiten vermitteln zuerst die Polizei, Puyai etc. etwa wie Schiedsmänner in Richtung einer gütlichen Einigung.
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