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Erbschaft

Verfasst: Fr Mär 26, 2010 12:02 am
von Nevada
Hallo Leute,
wie ist das eigentlich mit dem Geld auf einem Bankkonto in Thailand? Fällt das Guthaben an die Bank wenn der Inhaber stirbt?
Wenn Ihr antwortet bitte nicht was Ihr meint, Eure Frauen sagen oder die Bankangestellten antworten, sondern fundiertes Wissen verkünden.

Gruß Nevada

Re: Erbschaft

Verfasst: Fr Mär 26, 2010 8:53 pm
von dogmai
Nevada hat geschrieben:...sondern fundiertes Wissen verkünden.

OK, werde sofort nach meinem Ableben das dann erworbene Wissen weitergeben :salut .
Meine Frau hat mit dem Totenschein sofort nach dem Tod ihrer Mutter Verfügung über das Konto erhalten.
Ort: Roi Et
Bank: Kasikorn Bank
Jahr: 2007

Re: Erbschaft

Verfasst: Fr Mär 26, 2010 11:44 pm
von Nevada
Entschuldigung,

hätte meine Frage präziser stellen müssen. Es geht um das Konto eines Falangs. Bei einem Konto von einem Thai, wo die thailändischen Kinder die Erben sind, wird es keine Schwierigkeiten geben, sonst wären uns diese Fälle bekannt. In einem anderen Forum wurde diese Frage gestellt und von Erben berichtet, die mit Erbschein angereist und ohne Geld wieder abgereist sind. So könnte es ja sein, das die Ehefrau mit Schwierigkeiten zu rechnen hat wenn der Falang stirbt und nur alleinige Verfügungsgewalt über das Konto hatte oder auch umgedreht und der Falang nicht an das Geld der Frau kommt.

Gruß Nevada

Re: Erbschaft

Verfasst: Sa Mär 27, 2010 1:14 am
von dogmai
Nevada hat geschrieben: Es geht um das Konto eines Falangs.[...]on Erben berichtet, die mit Erbschein angereist und ohne Geld wieder abgereist sind.

Von wo angereist? Thais oder ebenfalls Farangs? Wechs Gericht in welchem Land hat einen Erbschein ausgestellt?

Wenn in Deutschland ein Ausländer ein Konto besitzt, stirbt, und seine ausländischen Familienangehörigen reisen als Erben an werden sie auch in Deutschland Probleme haben. Es muß erst geklärt werden, welches Erbrecht angewendet wird und es muß geklärt weredn, ob im Sterbeland vielleicht auch noch Erbberechtigte leben. Ist ein Teil der Erben Ausländer und nur ein Erbe auch Deutscher wird es ganz schlimm, denn es müssen lex fori die Pflichtteilsrechte herausgefunden werden. Ich gehe davon aus, daß thailändisches Recht gleiche Bestimmungen kennt. Da würde ich mich ganz sicher nicht auf Forenmeinungen verlassen, sondern rechtliche Hilfe beim Gericht oder bei einem Rechtsanwalt einholen, gleich wo in dieser Welt.