Kampf gegen Kindersex-Tourismus...

Für alles Wichtige aus dem Isaan und auch ein bisschen weiter weg. Was beim Isaan-Tourismus, dem Reisen in der Region von Bedeutung sein könnte, oder was die Gemüter der Expats erregt. Politik, Kultur, Wirtschaft etc.
jogi
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Re: Kampf gegen Kindersex-Tourismus...

Ungelesener Beitragvon jogi » Sa Nov 14, 2009 6:47 pm

dogmai hat geschrieben:@jogi
Sorry, das war aber eine deiner ersten Aussagen, daß es das nicht gibt. .


Ich bitte um Zitat, wo ich das gesagt, geschrieben haben soll !!??

Lieber Klaus, das Gesetz geht in Deutschland davon aus, das 14jährige Mädchen und Jungen "sexuell selbstbestimmt" sind. Der ältere Beischläfer muß, - falls sich ein Gericht um den Fall kümmern würde -, gar nichts beweisen. Das Gericht muß nachweisen, das das Kind nicht in der Lage war das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung wahrzunehmen und daß der ältere Beischläfer das hätte erkennen müssen. So läuft das. Von geistig Behinderten war aber in meinem Beispiel nicht die Rede. Auch spielte in meinem Beispiel Geld keine Rolle. Also warum haust Du mir das vor den Koffer !!?? Die Eltern können einer normalen 14jährigen nicht den Sex mit wem auch immer verbieten. Wir kommen nicht darum herum, daß in Thailand die Kinder vom Gesetz her länger geschützt sind als bei uns.
Schöne Grüße

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KoratCat
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Re: Kampf gegen Kindersex-Tourismus...

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Sa Nov 14, 2009 7:37 pm

jogi hat geschrieben: Das Gericht muß nachweisen, das das Kind nicht in der Lage war das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung wahrzunehmen und daß der ältere Beischläfer das hätte erkennen müssen. So läuft das. Von geistig Behinderten war aber in meinem Beispiel nicht die Rede. Auch spielte in meinem Beispiel Geld keine Rolle. Also warum haust Du mir das vor den Koffer !!?? Die Eltern können einer normalen 14jährigen nicht den Sex mit wem auch immer verbieten.


Sorry Jogi, Du "verwurschtelst" aber auch Alles! Es geht nicht darum, was die Eltern nicht können, der Dumme ist in dem Falle der, der "die sexuellen Handlungen vornimmt oder an sich vornehmen lässt".

Mit 14 ist man kein Kind mehr sondern Jugendlicher. Wer noch Kind ist, ist in den Augen des Gesetzes absolut nicht in der Lage sexuell selbstzubestimmen. Deshalb gilt für Sex mit Kindern dieses:

§ 176
Sexueller Mißbrauch von Kindern


(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.

(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.

(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,
3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.

(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.

(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie vom 31.10.2008 (PDF-Format BGBl. I S. 2149) m.W.v. 5.11.2008.


Quelle

Und dann gibt es da noch etwas, das bei der Diskussion zu beachten ist, nämlich die Schwere des sexuellen Missbrauchs, im Gesetz bezeichnet als "den Beischlaf vollziehen oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornehmen oder an sich von ihm vornehmen lassen, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind":

§ 176a
Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern


(1) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn der Täter innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer solchen Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist.

(2) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft, wenn
1. eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind,
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird oder
3. der Täter das Kind durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.

(3) Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft, wer in den Fällen des § 176 Abs. 1 bis 3, 4 Nr. 1 oder Nr. 2 oder des § 176 Abs. 6 als Täter oder anderer Beteiligter in der Absicht handelt, die Tat zum Gegenstand einer pornographischen Schrift (§ 11 Abs. 3) zu machen, die nach § 184b Abs. 1 bis 3 verbreitet werden soll.

(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(5) Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer das Kind in den Fällen des § 176 Abs. 1 bis 3 bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(6) In die in Absatz 1 bezeichnete Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist. Eine Tat, die im Ausland abgeurteilt worden ist, steht in den Fällen des Absatzes 1 einer im Inland abgeurteilten Tat gleich, wenn sie nach deutschem Strafrecht eine solche nach § 176 Abs. 1 oder 2 wäre.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften vom 27.12.2003 (PDF-Format BGBl. I S. 3007) m.W.v. 1.4.2004.


Quelle

Jogi hat geschrieben:Lieber Klaus, das Gesetz geht in Deutschland davon aus, das 14jährige Mädchen und Jungen "sexuell selbstbestimmt" sind. Der ältere Beischläfer muß, - falls sich ein Gericht um den Fall kümmern würde -, gar nichts beweisen. Das Gericht muß nachweisen, das das Kind nicht in der Lage war das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung wahrzunehmen und daß der ältere Beischläfer das hätte erkennen müssen


In einem solchen Fall könnte u. U. bereits eine Vergewaltigung vorliegen, auch wenn das Mädel (Jugendliche oder Erwachsene) willig erschien. Und der Vergewaltiger würde sicher zur Rechenschaft gezogen.

§ 177
Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung


(1) Wer eine andere Person
1. mit Gewalt,
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,

nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
2. sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
3. das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
2. das Opfer
a) bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder
b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.


Quelle

Warum gibt es wohl nicht nur schwarz oder weiss in der Gesetzgebung? Warum muss ein Strafrichter nach den Einzelheiten, nach dem Wie und Was fragen_

Jogi hat geschrieben:Wir kommen nicht darum herum, daß in Thailand die Kinder vom Gesetz her länger geschützt sind als bei uns.


Dem stimme ich zu, und das halte ich auch für angebracht! Hat was mit Bildung zu tun...
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974

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Re: Kampf gegen Kindersex-Tourismus...

Ungelesener Beitragvon dogmai » So Nov 15, 2009 1:10 am

jogi hat geschrieben:Seit 22 Jahren laufe und fahre ich in Thailand herum. Noch nie habe ich etwas von Kindersex mitbekommen.


Lieber jogi, also mein Deutsch ist wirklich ganz ausgezeichnet, um nicht zu sagen überdurchschnittlich hoch qualifiziert. Diese Aussage heißt ganz klar: wenn es das gäbe, hätte ich es in den 22 Jahren meines Laufens und Fahrens in Thailand angetroffen. Anders würde es zu lesen sein, hättest du geschrieben: ... ich habe mích nie dafür interessiert. :wave

Vorsorglich: ich habe mich schon immer dafür interessiert, weil ich es schon immer verurteilt habe. Und: mein erster Thailandbesuch war als Sexreise gedacht. Und Äpfel und Eier hatte ich mit. :bäh

Übrigens ist mir noch nie aufgefallen, daß mein "Forenstatus" falsch ist. Ich bin KEIN Expat Bitte hier nachlesen.
Frühes Aufstehen ist der erste Schritt in die falsche Richtung.
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Re: Kampf gegen Kindersex-Tourismus...

Ungelesener Beitragvon jogi » So Nov 15, 2009 7:24 pm

dogmai hat geschrieben:
jogi hat geschrieben:Seit 22 Jahren laufe und fahre ich in Thailand herum. Noch nie habe ich etwas von Kindersex mitbekommen.


Lieber jogi, also mein Deutsch ist wirklich ganz ausgezeichnet, um nicht zu sagen überdurchschnittlich hoch qualifiziert. Diese Aussage heißt ganz klar: wenn es das gäbe, hätte ich es in den 22 Jahren meines Laufens und Fahrens in Thailand angetroffen.

Lieber Dogmai, das denkst nur Du, daß es das heißen könnte. Alle anderen halten mich nicht und niemanden für so blöd, daß er nicht weiß, daß es in Thailand Kinderprostitution gibt.

Meine Aussage heißt: KINDERPROSTITUTION IST IN THAILAND NICHT SO ÖFFENTLICH WIE IM PRESSEARTIKEL DARGESTELLT. Kapiert?

So, ich habe keinen Bock mehr auf das Thema.
Viele liebe Grüße an Alle! Wünsche eine schöne Zeit!
Jogi

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dogmai
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Re: Kampf gegen Kindersex-Tourismus...

Ungelesener Beitragvon dogmai » So Nov 15, 2009 8:55 pm

jogi hat geschrieben:Kapiert?


Nö, mal wieder nicht.
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Eryk (?2015)
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Re: Kampf gegen Kindersex-Tourismus...

Ungelesener Beitragvon Eryk (?2015) » Mo Nov 16, 2009 2:32 pm

[quote="dogmai"]Also das hatten wir jetzt schon zweimal. Und daß jemand von diesem recht schlechten Foto auf das r derrelativ genaue Alte Dargestellten schließen kann verdient meine volle Hochachtung :roll:, hilft aber nicht wirklich in der Diskussion.

in der westlichen medienlandschaft, werden bilder fotografisch so gezaubert, dass jeder der sich an irgendeiner bar in
thailand aufhält als pädophiler dargestellt wird, dahinter steckt intention.
thaimädels sind oft schwer einzuschätzen wie alt sie sind, wenn gesellschaft den "geübten" blick nicht dafür hat - nach dem
motto alle schlitzaugen sehen gleich aus.

derrelativ genaue Alte Dargestellten schließen kann verdient meine volle Hochachtung..... provokative reaktionen helfen sicher nicht !
zwischen 25 - 40 = sicher nicht genau und schon gar nicht relativ

Eryk (?2015)
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Re: Kampf gegen Kindersex-Tourismus...

Ungelesener Beitragvon Eryk (?2015) » Mo Nov 16, 2009 2:56 pm

http://www.bielertagblatt.ch/News/Schweiz/159415


Entlassung 15.11.09 14:53


Zuger in Thailand gegen Kaution frei
Der Schweizer, der in Thailand wegen mutmasslichem sexuellem Missbrauch von Kindern festgenommen wurde, ist gegen die Bezahlung einer Kaution aus dem Gefängnis entlassen worden. Er darf das Land aber bis zum Abschluss des Verfahrens nicht verlassen.

Weiterlesen
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(sda) Eine entsprechende Meldung von "Blick.ch" hat eine Sprecherin des Bundesamtes für Polizei (fedpol) bestätigt. In der Schweiz seien zudem die Zürcher Behörden mit dem Fall betraut worden. Nach Angaben von "Blick.ch" besitzt der Mann aus dem Kanton Zug in der Stadt Zürich eine Wohnung.

Am vergangenen Mittwoch war der Schweizer in Thailand verhaftet worden. Die thailändische Polizei wirft ihm sexuelle Handlungen mit Kindern vor.



mal sehen wohin er sich absetzt

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Re: Kampf gegen Kindersex-Tourismus...

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Di Nov 17, 2009 10:11 am

Die Webseite der BBC berichtet heute von der Verurteilung eines 61-jährigen Amerikaners durch ein Bundesgericht in New Jersey zu fast 20 Jahren Haft für seine Kindersexreisen nach Thailand zwischen 2000 und 2002. Er hatte gestanden, es bei drei Reisen mit mindestens zwei sechs- und neunjähirigen Jungen getrieben zu haben. Seine Strafe wurde von 27 Jahren Höchststrafe vermindert, weil er kooperativ war und der Polizei beim Aufspüren anderer Kinderschänder half

Die norwegische Polizei war ihm auf die Sprünge gekommen, weil er seine Gewaltpornovideos ins Internet gestellt hatte. Der Richter sagte in der Begründung zu ihm: "Sie haben über die Grenzen des menschlichen Anstandes hinaus gehandelt. Ich kann mir nichts Abscheulicheres vorstellen. Diese Kinder müssen in alle Ewigkeit damit leben, während ihre Erinnerung die an eine freudige, sorglose Zeit sein sollte."

http://news.bbc.co.uk/2/hi/americas/8363552.stm
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Re: Kampf gegen Kindersex-Tourismus...

Ungelesener Beitragvon Prikthai (†2013) » Fr Nov 20, 2009 2:12 pm

und die Auswüchse!!!!!

Was ich letzten Monat in Pattaya selber erlebte. Ein mir bekannter Franzose spaziert mit seiner 9 Jahre alten Tochter an der Hand durch das Einkaufszentrum. Eine deutsch sprechende Touristen sagt laut: "Schau mal! Wieder so ein alter Sack, der sich eine Kleine gekrallt hat! Man sollte die Polizei rufen."

So sehr ich Kindersex verurteile. Aber solche Reaktionen sind einfach DUMM.

Prikthai

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Re: Kampf gegen Kindersex-Tourismus...

Ungelesener Beitragvon dogmai » Fr Nov 20, 2009 2:51 pm

Prikthai hat geschrieben: Eine deutsch sprechende Touristen sagt laut: ...


Und - wie hast du reagiert? Hast du Zivilcourage gezeigt und ihr die Meinunggesagt? Oder hast du geschwiegen?
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Re: Kampf gegen Kindersex-Tourismus...

Ungelesener Beitragvon Eryk (?2015) » Fr Nov 20, 2009 3:35 pm

Prikthai hat geschrieben:und die Auswüchse!!!!!

Was ich letzten Monat in Pattaya selber erlebte. Ein mir bekannter Franzose spaziert mit seiner 9 Jahre alten Tochter an der Hand durch das Einkaufszentrum. Eine deutsch sprechende Touristen sagt laut: "Schau mal! Wieder so ein alter Sack, der sich eine Kleine gekrallt hat! Man sollte die Polizei rufen."

So sehr ich Kindersex verurteile. Aber solche Reaktionen sind einfach DUMM.

Prikthai


die wäre mir lieber nicht über den weg gelaufen - naja, in pattaya sind viele westfrauen depremiert, frustriert,
da sie nicht mehr im augenscheinmittelpunkt stehen.... kein " schwanz" interessiert sich für sie

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Re: Kampf gegen Kindersex-Tourismus...

Ungelesener Beitragvon Prikthai (†2013) » Sa Nov 21, 2009 8:03 am

dogmai hat geschrieben:
Prikthai hat geschrieben: Eine deutsch sprechende Touristen sagt laut: ...


Und - wie hast du reagiert? Hast du Zivilcourage gezeigt und ihr die Meinunggesagt? Oder hast du geschwiegen?


Dogmai ich bin so schlecht im Schweigen. Ganz zum entsetzen meiner Partnerin. Ich sagte: Wenn ihre Dummheit Fahrrad fahren könnte müssten sie bergauf bremsen.

Gruss
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Re: Kampf gegen Kindersex-Tourismus...

Ungelesener Beitragvon dogmai » Sa Nov 21, 2009 2:05 pm

Prikthai hat geschrieben:Wenn ihre Dummheit Fahrrad fahren könnte müssten sie bergauf bremsen.


:danke :wave
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