800.000 Baht

Als Rentner in Thailand leben? Für Themen, die unsere Rente und unseren Status betreffen.
frank1
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800.000 Baht

Ungelesener Beitragvon frank1 » Mo Jun 07, 2021 2:20 am

Ich werde zwar in Deutschland gemeldet bleiben, dennoch will ich den üblichen Betrag für Langzeitvisas dauerhaft auf ein thailändisches Konto anlegen.
Dieser Betrag wird ein Teil des Erbe für meine Frau sein.
Wie ist eigentlich die Prozedur, damit meine Frau später an das Geld kommt, vor allem, wenn ich in Europa das Zeitliche segne?

banbath99
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Re: 800.000 Baht

Ungelesener Beitragvon banbath99 » Mo Jun 07, 2021 2:34 am

Eine Bankvollmacht, übersetzt und beglaubigt auf Thai. Und eine Sterbeurkunde. Ich wünsche Dir ein langes und gesundes Leben.
MfG Ralf

frank1
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Re: 800.000 Baht

Ungelesener Beitragvon frank1 » Mo Jun 07, 2021 7:01 am

Danke.

Es handelt sich um ein thailändisches Konto. Meine Frau wird bei der Eröffnung dabei sein.
In Deutschland habe ich bei meiner Bank meinem Bruder eine Vollmacht erteilt. Er musste weder vor Ort sein, noch hat er einen Wisch erhalten.
Wenn er mit seinem Personalausweis zur Bank geht, kann er über mein Konto verfügen.

So in etwa wollte ich es auch in Thailand handhaben. Nur mit dem Unterschied, dass meine Frau nur unter Vorlage meiner Sterbeurkunde über die 800.000 Baht verfügen kann. Allerhöchstens diese müsste übersetzt und ggf. beglaubigt werden.
Aber wie funktioniert das mit einer Sterbeurkunde wenn ich Thailand das Zeitliche segne?

Hohberg
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Re: 800.000 Baht

Ungelesener Beitragvon Hohberg » Mo Jun 07, 2021 1:37 pm

Wenn Du Deiner Frau nicht vertraust, musst Du Dich irgendwann mal nicht wundern, wenn sie dich abzockt!

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Re: 800.000 Baht

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mo Jun 07, 2021 6:15 pm

Einfach wäre es mit einem "joint account" (Ehekonto), bei dem sowohl deiner Frau als auch deine Unterschrift bei Abhebungen notwendig sind. Der ins Thailändische übersetzte und beglaubigte Totenschein würde wohl ausreichen, um deiner Frau alleinige Verfügungsgewalt zu geben. Die Bank sollte sich dann mit einer eidesstattlichen Versicherung deiner Frau zufrieden geben, dass kein anderer Erbe auf den Kontoinhalt Anspruch habe.

Problemchen ist nur, dass die Immi mit einem Kontoinhalt von nur 800.000 THB (bei Ruhestandsverlängerung) nicht zufrieden wäre, 1.600.000 verlangte, da die Hälfte rechtlich ja bereits deiner Frau gehöre. :oops:
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Re: 800.000 Baht

Ungelesener Beitragvon frank1 » Di Jun 08, 2021 5:27 am

Anscheinend habe ich mich wohl unklar ausgedrückt, denn sonst hätte es die beiden letzten Kommentare so wohl kaum gegeben.

Also nochmal:
Ich gehe mit meiner Frau zu einer Bank.
Dort eröffne ich ein Konto und teile mit, dass eine Überweisung von 800.000 Baht erfolgen wird.
Über dieses Konto kann zu Lebzeiten nur ich verfügen. Dieses Konto dient ausschließlich als Nachweis für die Immigration.
Es werden bei Bestand der Ehe keinerlei Abhebungen zu meinen Lebzeiten erfolgen. Ich möchte die Prozedur mit den Rentennachweisen entgehen.
Auch ein ewiges Abheben und Auffüllen will ich mir ersparen.
Gleichzeitig erkläre ich gegenüber der Bank, dass meine Frau nach Deutschem + Niederländischem Recht Alleinerbin ist.
Ferner frage ich, welche Unterlagen nach meinem Tod (in EU + Thai) meine Frau vorlegen muss, damit sie die 800.000 Baht erhält.
Eigentlich war ich der Annahme, dass es in diesem Forum Erfahrungswerte gibt.

Hohberg: Was hat das mit Nichtvertrauen zur Ehefrau zu tun?

KoratCat: Den letzten Satz - insbesondere mit den 1.600.000 Baht - habe ich nicht verstanden.

Thailändisches Erbrecht: Spielt der Sohn meiner Frau irgendeine Rolle?

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Re: 800.000 Baht

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Di Jun 08, 2021 9:04 am

Du stellst dir das so einfach vor, der Bank Anweisungen zu erteilen, die von ihren gesetzlichen Vorschriften abweichen.

Ok, Du kannst ein Sparkonto auf deinen Namen anlegen. Und Du kannst auch testamentarisch verfügen, dass Du den Inhalt deiner Frau vererbst.

Aber Du kannst die Bank nicht von ihrer Verantwortung entbinden, sorgfältig geprüft zu haben, ob da nicht noch andere, gesetzliche oder testamentarische Ansprüche bestehen, bevor sie das Geld deiner Frau auszahlt.

Einzige Möglichkeit, die ich da sehe, ist das Ehekonto, über das sie - solange Du lebst - nicht allein verfügen kann. Aber auch da ist nicht ganz ausgeschlossen, dass die Bank sich nach deinem Ableben quer stellt und ihr Probleme für die Auszahlung deiner Hälfte bereitet.

frank1 hat geschrieben:KoratCat: Den letzten Satz - insbesondere mit den 1.600.000 Baht - habe ich nicht verstanden.


Für die Immigration gehört der Inhalt eines Ehekontos (im Falle einer Scheidung) jedem zur Hälfte. Also verlangt man das Doppelte als Einlage, weil dir dann ja nur die Hälfte gehören würde.

Thailändisches Erbrecht: Spielt der Sohn meiner Frau irgendeine Rolle?


Solange sie lebt nicht, es sei denn Du hast ihn adoptiert. Sonst nur, wenn sie "nach seiner Pfeife tanzt".
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Re: 800.000 Baht

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Di Jun 08, 2021 10:44 am

frank1 hat geschrieben:Eigentlich war ich der Annahme, dass es in diesem Forum Erfahrungswerte gibt.


Es gibt sicher Erfahrungen, die bereits verstorbene Forenmitglieder nach ihrem Ableben gemacht haben. Nur, wie man an die rankommt, weiss auch ich nicht. :mrgreen:
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Re: 800.000 Baht

Ungelesener Beitragvon frank1 » Di Jun 08, 2021 12:21 pm

Och nö. Wo habe ich geschrieben, dass ich einer Bank irgendwelche Anweisungen erteile?

Ich habe bei google "800.000 Baht Rentnervisum" eingegeben. So bin ich auf die Polizeiverordnung 35/2561 vom 18.01.2019 mit Gültigkeit ab 1.03.2019 gestoßen. Ob diese heute noch in dieser Forum gültig ist, kann ich allerdings nicht mit Sicherheit sagen.

Ich habe bis jetzt nirgends eine Info gelesen, was passiert eigentlich mit den 800.000 Baht, wenn der Rentner stirbt?

Derzeit gehe ich davon aus, dass die meisten Rentner das Geld vor ihrem Tod bereits wieder abgehoben haben.

Ich werde weiter recherchieren und ganz sicher eine Antwort auf meine Frage finden. Auch wenn ich mit einem M-Visum nach Thailand reisen muss.

ornanong
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Re: 800.000 Baht

Ungelesener Beitragvon ornanong » Di Jun 08, 2021 8:01 pm

Hallo zusammen

Der langen Rede kurzer Sinn. Ich werde mein Fix Konto in kürze Auflösen und alles auf das Saving Konto übertragen. Dann kann meine Frau mit meiner Karte und Passwort die sie eh schon kennt einfach das Konto leerräumen. Muss dann einfach immer schauen das beim Visum erneuern 3 Monate vorher genug Geld darauf ist. Ob ich null Zins oder fast null bekomme kratz mich auch nicht. Wir sind auch schon fast 40 Jahre verheiratet.

Als wir vor 15 Jahren das Fix Konto eröffnet haben war eigentlich alles klar das meine Frau alles erhält. Als wir vor ein paar Jahren als wir auf etwas warten mussten danach gefragt niemand wusste was.

In der Schweiz ist das so geregelt. Wir haben unsere Konten zusammen gelegt um Gebühren zu sparen. Da haben wir beide Zugriff darauf dürfte auch kein Problem sein.

Mfg Rene :prost

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Re: 800.000 Baht

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mi Jun 09, 2021 6:42 am

frank1 hat geschrieben:Ich habe bis jetzt nirgends eine Info gelesen, was passiert eigentlich mit den 800.000 Baht, wenn der Rentner stirbt?


Das kann sich der holen, der irgendwie über das Konto verfügen kann, sei es mit Geldautomatenkarte oder Internetbanking (Überweisung). Ansonsten kann es der bekommen, der nachweisen kann, dass der Kontoinhaber verstorben ist und er der alleinige testamentarische oder gesetzliche Erbe ist. Mitunter reicht zum Nachweis eine eidesstattliche Versicherung. Häufig wird ein Erbschein verlangt. Im Falle mehrerer Erben kann der authorisierte Testamentsvollstrecker tätig werden, oder der Gerichtsvollzieher bei Nichtvorliegen eines Testaments die Verteilung nach der gesetzlichen Erbfolge vornehmen.

Und wer einfach sang- und klanglos abgetreten ist, die Lieben gar im Unwissen über Bankkonten und dergleichen hinterlassen hat, hat ein weiteres "schlafendes" Konto in die Welt gesetzt, das die Bank Jahrzehnte später erst in Anzeigen als solches bekanntgibt und sich schließlich selbst einverleibt oder löscht und der Regierung das Geld überweist.

frank1 hat geschrieben:Derzeit gehe ich davon aus, dass die meisten Rentner das Geld vor ihrem Tod bereits wieder abgehoben haben.


Klar, wer genau weiss, wann die fette Dame singt und noch dazu in der Lage ist, wird sicher vorher "hinter" sich aufräumen.
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Re: 800.000 Baht

Ungelesener Beitragvon thedi » Mi Jun 09, 2021 9:33 am

Ich handhabe es wie Rene: meine Frau hat Zugriff auf die ATM Karte zu meinem Konto und kennt den Code. So kann sie dann das Konto in täglichen 50'000 Baht Tranchen leeren.

In Thailand werden Banken nicht automatisch benachrichtigt, wenn ein Farang stirbt. Somit bleibt das Konto offen bis jemand die Bank informiert.


mit freundlichen Grüssen

Thedi

Hohberg
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Re: 800.000 Baht

Ungelesener Beitragvon Hohberg » Mi Jun 09, 2021 9:49 am

Hohberg: Was hat das mit Nichtvertrauen zur Ehefrau zu tun?


Das hat damit soviel zu tun, dass du es bist, der sagt

Nur mit dem Unterschied, dass meine Frau nur unter Vorlage meiner Sterbeurkunde über die 800.000 Baht verfügen kann.


Wenn du ihr nicht zutraust, dass sie ohne jegliche Regelungen, nur mithilfe gegenseitiger Absprache, die 800.000 Bht nicht anrührt, sondern bei der Bank regeln willst, dass sie während deiner Lebzeiten niemals über das Geld verfügen darf, und nach deinem Tod nur nach Vorlage deiner Sterbeurkunde an das Geld kommt, ...

dann ist das eine eindeutige Misstrauensbekundung.

Für die Immigration muss der Betrag auf deinen Namen und nur auf deinen Namen laufen. Ob es dann zusätzlich bei der Bank und für die Bank eine interne Vollmacht für deine Frau gibt, weiß die Immigration nicht, der hinterlegte Betrag läuft deshalb immer noch nur und ausschließlich auf deinen Namen. Jegliche Trickserei, deiner Frau einen Zugang während deiner Lebzeiten zu verhindern ist in meinen Augen übel.

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dogmai
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Re: 800.000 Baht

Ungelesener Beitragvon dogmai » Mi Jun 09, 2021 4:40 pm

Hohberg hat geschrieben: ... ist in meinen Augen übel.


Ja :salut
Frühes Aufstehen ist der erste Schritt in die falsche Richtung.
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Re: 800.000 Baht

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mi Jun 09, 2021 7:05 pm

Hohberg hat geschrieben:Jegliche Trickserei, deiner Frau einen Zugang während deiner Lebzeiten zu verhindern ist ... übel.


Schlimmer als das, ist strohdumm! Denn wie soll seine Frau z.B. das Krankenhaus bezahlen, in dem er im Koma am Respirator hängt, wenn die Krankenhausverwaltung meint, die bislang offene Rechnung müsse jetzt aber mal bezahlt werden, sonst bliebe ihnen nur den Respirator abzuschalten? :oops:

"Ja, abschalten. Bank Geld geben wenn nich mehr leben. Dann ich kann bezahlen!"
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