thedi hat geschrieben:KoratCat hat geschrieben:...dann die Lebensbescheinigung per Einschreiben mit Rückschein nach Leipzig schicken...
Die Kosten kannst Du Dir sparen. in einen gewöhnlichen Luftpostumschlag und dann als normaler Brief abschicken reicht. Luftpostumschlag ist zu empfehlen - es geht dann erfahrungsgemäss deutlich schneller: TH-> CH 3 bis 5 Tage, bei DE wird es ähnlich sein.
Das mit dem einschreiben und Rückschein macht dort niemanden Eindruck. Der Brief wird von einem Bürogummi des Amtes bei der Post abgeholt - zusammen mit hunderten von anderen. Er unterschreibt summarisch für alle, ohne die auch nur zu zählen. Den Rückschein muss er ev. noch separat unterschreiben, aber davon merkt im Amt schon niemand mehr etwas. Im Amt wird eine Hilfskraft alle Umschläge öffnen und die Inhalte an die Sachbearbeiter verteilen. Diese sehen dann nicht einmal mehr die schönen Briefmarken, die Du aufgeklebt hast.
Bei der Sendung per Einschreiben mit Rückschein geht es nicht darum, dass die "beeindruckt" werden und der Brief vom "Bürogummi" des Amtes als eingegangen betrachtet und weitergeleitet wird, sondern darum, dass ich zum einen durch den Erhalt des Rückscheins feststellen kann und dann auch noch damit beweisen kann, dass und wann das betreffende Dokument eingegangen ist. Es soll ja schon Mitarbeiter von Ämtern und Gerichten gegeben haben, die Dokumente "nicht in der Akte vorgefunden" haben. Wenn Du dann nicht nachweisen kannst, dass sie das betreffende Dokument erhalten haben, hast Du es eben nicht eingereicht, bist der Dumme! Nicht von denen wurde es falsch abgelegt oder von einem Windzug durchs von ihnen geöffnete Bürofenster entführt etc.
Insbesondere wenn dir eine Frist gesetzt wurde, ist der Rückschein von extrem großer Bedeutung. "Vertrauen ist gut, Absicherung und Kontrolle sind besser!"
Ich glaube, es war im Jahre 2001, da erhielt ich auf einmal keine Rente mehr überwiesen. Ich fragte bei meiner Unfallversicherung an, die mir antworteten, die Rente sei gezahlt worden, ich solle bei meiner Bank nachforschen. Die konnte aber nur sagen, dass nichts eingegangen sei. Nach drei Mnaten war mein Konto immer noch leer, ich konnte auch nichts mehr borgen. Da zu jenem Zeitpunkt gerade ein Berufungsverfahren beim Hess. LSG gegen meine UV anhängig war, wandte ich mich an den sehr hilfsbereiten Berichterstatter des Senats. Dem kam das offenbar auch komisch vor; er setzte sich telefonisch mit der UV in Verbindung und forderte deren Justitiar auf, die Sache schnell zu klären. Danach bekam ich bald ein Schreiben von der UV, die Zahlung sei vom Postrentendienst eingestellt worden, weil meine Lebensbescheinigung dort nicht vorläge. Glücklicherweise konnte ich den Eingang bei ihnen beweisen. Dann bekam ich die drei Monate nachgezahlt und die Rentenzahlung wurde wieder aufgenommen.
Als der Postrentendienst eingerichtet und die Zahlungen nun von jenem kamen, die vorher von der Hausbank meiner UV nach Thailand überwiesen wurden, stiegen die mir in Rechnung gestellten Überweisungsgebühren von vorher ca. 500 Baht auf ca. 1.500 Baht an. Mit den mir von meiner Bank besorgten Unterlagen der Zwischenbanken konnte ich feststellen, dass sich bei der Überweisung nun die Chase Manhattan Bank zweimal bediente: einmal mit ca. 300 Baht in London. Dann leitete sie die Überweisung an ihre Filiale in Bangkok weiter, die sich mit genau 1.000 Baht bedienten, bevor meine thailändische Bank nochmal 200 Baht abzweigte. Mit den Dokumenten meiner Bank beschwerte ich mich bei meiner UV, die eine Kostensteigerung von 1.000 Baht wohl auch als überhöht ansah. Fortan wurde meine Rente vom Postrentendienst (scheinbar auf die Beschwerde meiner UV hin) von der Chase Manhattan Bank in London nicht mehr an ihre eigene Filiale in Bangkok überwiesen sondern an die Standard & Chartered Bank, die sich mit 500 Baht begnügte.
Erst bei einem Deutschlandbesuch 2005 konnte ich dort dann (wieder) ein Konto mit Internetbanking einrichten, auf das die Rente kostenfrei überwiesen werden muss, und von dem ich sie hier dann mit der Geldautomatenkarte abheben kann.
Muss ein Zufall gewesen sein, dass prompt nach dieser Episode mit dem "verdorbenen Geschäft" der Chase Manhattan Bank meine nachweislich erbrachte Lebensbescheinigung beim Postrentendienst nicht auffindbar war, die Rentenzahlung ohne Benachrichtigung an mich oder meine UV eingestellt wurde, und die verfügte Zahlungseinstellung sogar erst "erkannt" wurde, als ein Richter am LSG Druck auf die UV machte, aufzuklären, was da los sei, ob damit den Kläger nötigend in sein Verfahren (etwa versuchte Verhinderung der Beweisaufnahme) eingegriffen werde.
Muss auch Zufall sein, dass der Postrentendienst jetzt Probleme mit der Quartalsmeldung der Thai Immigration als Lebensnachweis just in meinem Fall hat, und just dann, wenn mal wieder ein Gerichtsverfahren eine für mich günstige Wendung erfahren hat. Ich habe gelernt, nicht naiv zu sein und etwas dem Zufall zu überlassen, sondern nachzuhaken und zu dokumentieren, wenn sich merkwürdige Zufälle ereignen. Die beste Art der Dokumentation merkwürdiger Vorgänge ist das Einschalten anderer Behörden, das Auslösen von Schriftverkehr über den Vorgang zwischen Dritten. Die Erwartung, dass sich dadurch direkt etwas ändert, sollte man allerdings nicht hegen. Es geht um die Dokumentation, auf die man später evtl. zurückgreifen kann. Pech ist dann nur, wenn man selbst nicht genug Dokumente in Händen hat, die "dokumentierende Behörde" ihre Akte aber nicht lange genug aufhebt, wie z. B. die deutschen Konsulate. Da wird nach 5 Jahren "entsorgt". Also möglichst am Ball bleiben, Verzögerungsversuche und "merkwürdige Zufälle" nicht zulassen, zumindest gut dokumentieren...
@thedi:
Kannst Du dir vorstellen, wie vielen deutschen Rentnern in Thailand ich mit meiner Gegenwehr gegen die überhöhten Gebühren bei Überweisung über die Chase Manhattan Bank Filiale Bangkok wahrscheinlich ebenfalls überhöhte Bankgebühren erspart habe? Geh mal von vielleicht 5.000 Rentnern aus, die ihr Geld auf jenem Weg hierher überwiesen bekamen. 5.000 x 500 sind 2.5 Millionen pro Monat. Für die Bank ein kleines Zubrot, für einen Rentner sind 500 Baht eine Menge Geld, vor 15 Jahren waren sie das jedenfalls. Nicht nur an dich selbst denken, thedi! Und wie oben bereits erwähnt, wenn ich mich z. B. nicht gegen meine UV mit Erfolg zur Wehr gesetzt hätte, müsste ich jetzt von ArGe´s Gnaden mit Hartz4 leben. Anwälte und Gewerkschaftssekretäre haben mir den gleichen Rat wie Du gegeben: ich hätte keine Erfolgsaussichten und würde meine Situation durch Gegenwehr nur verschlimmern. Nur die vom VdK haben gesagt: "Dem gehen wir auf jeden Fall mit dir zusammen nach!" Und spätestens die Richter in den höheren Instanzen sahen es wie ich. Da wurden von der UV eingeholte Gutachten von Prof. und Dres (Chefarzt und zwei Oberärzte) als nicht korrekt erstellt, unbrauchbar, erkannt, mussten im Auftrag des Gerichts von vom Gericht ausgewählten Spezialisten neu und richtig erstellt werden, mit zu meinen Gunsten gravierend anderem Ergebnis, etc. Ich war dazu auf Kosten des Gerichts von Thailand eingeflogen worden...
Wahrscheinlich kannst Du den Unterschied zwischen einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und einer Unfallrente nicht verstehen. Das sind ganz andere Verhältnisse, zwei total verschiedene Systeme, die fast nur gemein haben, dass jemandem am Ende Rente gezahlt wird: der Rentner der Rentenversicherung erhält eine Rente aus Beiträgen aufgrund eigener Beitragsleistung, also aus einem Topf, in den er selbst auch eingezahlt hat (Solidaritätsprinzip, Äquivalenzprinzip), eine echte Sozialleistung; der Unfallrentner erhält Schadensausgleich für einen versicherten Schadensfall (Reparationsprinzip, Alimentationsprinzip), bei mir einem Arbeitsunfall. Letztendlich zahlen allein Arbeitgeber meine Rente, und zwar im "Umlageverfahren", müssen also jeweils im Bereich ihrer Berufsgenossenschaft einen Anteil der Aufwendungen tragen, die trotz aller Bemühungen nicht vermieden werden konnten. Die sehen die Verpflichtung zur Zahlung von Verletztenrenten aus ihrer Tasche nicht gerade mit Freude, weil sie ihre Gewinne vermindern, zahlen müssen, ohne was dafür zu bekommen.
Von der Rentenversicherung bekomme ich nichts, weil ich nicht lange genug versicherungspflichtig arbeiten konnte, eben aufgrund des Arbeitsunfalles. Eine Beitragserstattung wäre kaum der Mühe wert. Die Fiktion der Wartezeiterfüllung greift bei mir auch nicht: formale Gründe! Dafür bekomme ich als Ausgleich 10% "Schwerverletztenzulage" (§ 57 SGB VII) zu meiner Rente, die ich aber auch erst gerichtlich erzwingen musste. Hatte bereits in der 1. Instanz gewonnen, weil eindeutig berechtigt; aber da ging die BG (letzten Endes erfolglos) in die Berufung. Hat von Leistungsantrag bis (dann allerdings gewaltig verzinster) Nachzahlung ca. 20 Jahre gedauert. Wer sich als Arbeitsunfallopfer nicht energisch wehrt, guckt halt in die Röhre. Auch muss man rechtzeitig etwas unternehmen, sonst erlebt man den Ausgang vielleicht gar nicht mehr. Die Unfallversicherungen arbeiten mit allen möglichen und normalerweise unmöglichen Tricks, um Pflichtleistungen einzusparen oder bis in die Ewigkeit zu verzögern. Andere sind "ihnen gefällig", wenn man sich als Betroffener nicht zur Wehr setzt. Die Gegner sind da nicht Verwaltungsbeamte etc., die im Dienste der eigenen Solidargemeinschaft handeln, sondern sind Erfüllungsgehilfen oder eben "Einsparungsgehilfen" der zahlenden Gegenpartei. Beim Postrentendienst zwar mitunter die selben Leute, die aber indirekt für andere Interessen bzw. Pflichten handeln...