"Verbrauchergeldparität" hilft Einsparen
Verfasst: Di Mai 11, 2010 12:01 pm
Gestern hat mich meine BG wieder zur Erweiterung meines Wortschatzes gezwungen. Was mir bisher als "Teuerungsziffer" bekannt war, heisst fortan "Verbrauchergeldparität" und hat jetzt sogar direkte Auswirkung auf mein Einkommen. Ich habe einen Bescheid bekommen, wonach eine mir bisher in Höhe von € 25,82 gezahlte Pauschale einer "Sachleistung in Geld" sich ab dem 1. 7. 2010 auf € 26 gem. der entsprechenden Tabelle belaufe. Gleichzeitig werde die Leistung ab jenem Zeitpunkt mittels "Verbrauchergeldparität" modifiziert. Für Thailand ergebe sich ein Korrekturfaktor von 0,87 (0,993 ab dem 1. 7. 2009), was folgende Berechnung ergebe:
Ab 1. 7. 2010 komme dann der monatliche Betrag von 22,62 EURO über das Postzahlverfahren zur Auszahlung.
Also statt mehr bekomme ich dann weniger.
Jetzt stellt sich mir aber eine Frage:
Das Geld wird mir auf ein deutsches Konto überwiesen. Die Überweisungskosten nach Thailand muss ich selbst tragen. Es besteht zwar die Möglichkeit, den Postrentendienst das Geld direkt auf ein Konto in Thailand überweisen zu lassen. Dann werden die Transferkosten einfach von den Zwischenbanken abgezogen, und es gelangt nur ein winziger Bruchteil der Zahlung zu mir. Mit welchem Recht können deutsche Behörden eine "Verbrauchergeldparität" zur Minderung einer Leistung anwenden, wenn sie nicht Sorge dafür tragen, dass der "dem dortigen Preisniveau angepasste" Betrag in voller Höhe am Ort der Nutzung zur Verfügung steht? Die Preisverhältnisse an jenem Ort sind schließlich Grund für die Modifizierung, sprich Verminderung der Leistung. Neuer Stoff für ein altes Problem.
26 EURO x 0,87 = 22,62 EURO
Ab 1. 7. 2010 komme dann der monatliche Betrag von 22,62 EURO über das Postzahlverfahren zur Auszahlung.
Also statt mehr bekomme ich dann weniger.
Jetzt stellt sich mir aber eine Frage:
Das Geld wird mir auf ein deutsches Konto überwiesen. Die Überweisungskosten nach Thailand muss ich selbst tragen. Es besteht zwar die Möglichkeit, den Postrentendienst das Geld direkt auf ein Konto in Thailand überweisen zu lassen. Dann werden die Transferkosten einfach von den Zwischenbanken abgezogen, und es gelangt nur ein winziger Bruchteil der Zahlung zu mir. Mit welchem Recht können deutsche Behörden eine "Verbrauchergeldparität" zur Minderung einer Leistung anwenden, wenn sie nicht Sorge dafür tragen, dass der "dem dortigen Preisniveau angepasste" Betrag in voller Höhe am Ort der Nutzung zur Verfügung steht? Die Preisverhältnisse an jenem Ort sind schließlich Grund für die Modifizierung, sprich Verminderung der Leistung. Neuer Stoff für ein altes Problem.