Sterben verboten

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KoratCat
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Sterben verboten

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mi Mär 24, 2010 6:39 pm

Sterben verboten

Was haben Pappnasen, Fahrräder und lauter Sex gemeinsam? Sie alle sind irgendwann verboten worden.

Reichskanzler Otto von Bismarck sagte einst: "Wer weiß, wie Gesetze und Würste gemacht werden, kann nachts nicht mehr ruhig schlafen." René Neumeister liebt dieses Zitat. Der freundliche Mittvierziger mit dem gutmütigen Schnauzbart wirkt eigentlich nicht, als ob er nachts schlecht schläft, und das ist seltsam: Denn als Rechtsanwalt weiß Neumeister genau, wie Gesetze gemacht werden, und im Laufe seines Berufslebens hat er sich schon mit Begeisterung durch die absonderlichsten Fälle gewurschtelt: "Ich sammle seit über 15 Jahren juristische Kuriositäten. Schon als Student habe ich damit angefangen, um Kommilitonen aufzuheitern."

Die seltsamsten Fälle sind ihm dabei schon untergekommen, etwa Klagen gegen Wahrsager wegen nicht erfüllter Prophezeiungen oder gegen Reiseveranstalter wegen "unharmonischen Intimverkehrs" aufgrund zu kleiner Hotelbetten. Nicht selten beruhen solche skurrilen Fälle auf noch seltsameren Gesetzen. Wusste Sie etwa, dass es Wanderergruppen in Deutschland nach Paragraf 27 der Straßenverkehrsordnung streng verboten ist, im Gleichschritt Brücken zu überqueren? Das Gesetz sollte zu Kriegszeiten verhindern, dass Hundertschaften marschierender Soldaten versehentlich kleinere Brücken zum Einsturz bringen. Bizarre Regelungen haben oft tiefe historische Wurzeln.

Katzensteuer und Spatzensteuer

So ermöglichte noch bis Ende der neunziger Jahre Paragraf 1300 des Bürgerlichen Gesetzbuches allen Frauen, deren Verlobter sich in der gemeinsamen Wohnung trennte, Schadensersatz für geleisteten Beischlaf einzufordern. Wann die Regelung zuletzt in Anspruch genommen wurde, ist nicht bekannt. In Kraft gesetzt worden war sie bereits 1896 - ganz im Sinne des damaligen Verständnisses von Geschlechtsverkehr als Teil der "ehelichen Pflichten".

Das wohl eigenartigste Beispiel für historische Rechtsrelikte liefert das Bundesland Hessen: Das hält nämlich in Artikel 21, Absatz 1, seiner Verfassung noch immer an der 1946 eingeführten Todesstrafe fest - auch wenn diese per Bundesgesetz längst außer Kraft gesetzt wurde.

Besonderen Erfindungsreichtum bewies die deutsche Justiz zu allen Zeiten beim Steuergesetz: Im 18. Jahrhundert etwa musste jeder Bürger von Hannover, der nicht jährlich eine Mindestanzahl Spatzen ablieferte, eine Spatzensteuer zahlen - vermutlich, weil zum Vertreiben der Piepmätze aus den Saatvorräten nicht genug Katzen vorhanden waren. Von denen aber gab es ein Jahrhundert später im pfälzischen Emmerzhausen offenbar viel zu viele - weshalb flugs eine Katzensteuer eingeführt wurde.

Der Tod gilt nicht als Berufsunfähigkeit

Pro Jahr werden in Deutschland im Schnitt 150 neue Gesetze und Verordnungen erlassen - darunter immer auch mal wieder neue Kuriositäten. Zum Beispiel das Fahrradfahrverbot auf Helgoland aus dem Jahre 1970. Die Gemeindeväter wollen damit die Häufung von Fahrradunfällen auf den engen Straßen der knapp mehr als tausend Einwohner zählender Nordseeinsel verhindern. Polizei, Ärzte und Feuerwehr auf Dienstfahrt sind allerdings vom Verbot ausgenommen.

Und das Bundesfinanzministerium erklärte in einer Ausgabe des Bundessteuerblatts, dass der Tod keinesfalls als "dauernde Berufsunfähigkeit" anzusehen sei. Diese seltsame Klausel soll eigentlich nur verhindern, dass ein Ableben als Steuervorteil geltend gemacht werden kann.

"Mein Lieblingsgesetz ist das Landesseilbahngesetz von Mecklenburg-Vorpommern", erzählt Neumeister und lacht. "Es gibt hier nämlich keine einzige Seilbahn." Eine EU-Richtlinie habe das Gesetz trotzdem notwendig gemacht: "Bei Nichteinführung hätten Strafen bis zu 791.000 Euro täglich gedroht!"

Sterben verboten

Längst, so René Neumeister, üben sich deutsche Juristen in Galgenhumor über die absurden Seiten der Rechtssprechung: "Ein Standardbeispiel aus Vorlesungen lautet: A haut B einen Nagel in den Kopf. Wem gehört der Nagel?" Ein weiteres Beispiel deutscher Regelungswut stellt der Politikwissenschaftler Roman Leuthner in seinem Buch "Nackt duschen streng verboten" vor: "Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen eine selbständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot."

Leuthner zufolge verdanken wir die hiesige Flut irrwitziger Paragrafen vor allem der deutschen Verwaltungsmanie: "Deutschland ist nicht nur Exportweltmeister, sondern auch Bürokratieweltmeister." Doch andere Länder sind uns dicht auf den Fersen.

So ist es in Frankreich beispielsweise gesetzlich verboten, sich auf Bahnübergängen zu küssen - zu viele Pärchen, so die Argumentation, seien auf diese Weise schon von plötzlich herannahenden Zügen überrollt worden. Und das Städtchen Le Lavandou verbot seinen Bewohnern gar im September 2000 das Sterben ohne vorherige Reservierung eines Grabes - der Friedhof war einfach zu voll geworden.

Landesverrat per Briefmarke

Oft bieten die kuriosesten Gesetze die tiefsten Einblicke in die Geschichte eines Landes: Im traditionsbewussten England etwa ist es bis heute gesetzlich verboten, Briefmarken mit dem Antlitz der Königin verkehrtherum auf einen Brief zu kleben. Ein Verstoß gilt als Landesverrat. Und die Verbundenheit der Engländer zu ihrer Monarchie trägt noch weit seltsamere Früchte: Da der Londoner Westminster-Palast, heute Sitz des Parlaments, einst eine Königsresidenz war, steht auch heute noch jedem dort Verstorbenen ein Staatsbegräbnis zu. Was wiederum dazu geführt hat, dass es streng verboten ist, im Westminster-Palast zu sterben. Zuwiderhandelnde werden aus dem Gebäude entfernt, bevor ihre Sterbeurkunde ausgestellt werden darf.

Ungeschlagener Champion in der Disziplin abwegige Gesetze waren, sind und bleiben jedoch die USA. Viele juristische Stilblüten dieses Landes gründen im 17. Jahrhundert, als Puritaner aus England in die Neue Welt übersiedelten und mit ihren strengen Moralvorstellungen nachhaltig die amerikanische Kultur und Gesetzgebung prägten: So gibt es in Cleveland bis heute ein Gesetz, das Frauen das Tragen von Lackschuhen verbietet - Männer könnten ihnen in der Reflektion auf dem glänzenden Schuhwerk womöglich unter den Rock schielen.

In Florida ist es Kindern nur mit schriftlichem Einverständnis der Eltern erlaubt, "Harry Potter" zu lesen. Eine Grundschule hatte beschlossen, die beliebte Romanreihe aus ihren Bibliotheksregalen zu verbannen, da darin ausführlich unchristliche Rituale beschrieben würden. Nach der Klage eines Viertklässlers und seiner Eltern entschied das Gericht, bei ausdrücklichem Einverständnis der Erziehenden dürfe das Buch dennoch gelesen werden.

Lebenslang für Blähungen

Besonders strengen Regelungen unterliegt in den USA der Kirchenbesuch: In Alabama ist es gesetzlich verboten, mit einem falschen Schnurrbart ins Gotteshaus einzutreten, wenn dieser andere Kirchenbesucher belustigen könnte. Und in St. Louis können Blähungen beim Kirchenbesuch mit lebenslanger Haft geahndet werden. Viele dieser Gesetze stammen noch aus der Kolonialzeit, wie folgendes Beispiel verdeutlicht: In Maine sind Gottesdienstbesucher noch heute gesetzlich verpflichtet, Gewehre mit in die Kirche zu bringen - für den Fall, dass ein Indianerangriff die Andacht stören könnte.

Besonders entschieden ging Carolyn Risher, Bürgermeisterin der Kleinstadt Inglis, per Gesetz im Namen der Religion vor: Da sie an vermehrt "satanischen" Verkleidungen von Kindern zu Halloween eine Zunahme teuflischer Einflüsse in ihrer Gemeinde zu erkennen glaubte, verbot sie Satan kurzerhand kraft ihres Amtes schriftlich das Betreten des Stadtgebietes. Kopien der Verbotsschrift wurden in hohle Holzpflöcke gesteckt, die zur Abschreckung Satans am Stadteingang in den Boden gerammt wurden.

Ob Naturschutzrichtlinien aus den achtziger Jahren für das Monster von Loch Ness, ein Anti-Billard-Gesetz in Usbekistan aus dem Jahre 2002 oder das seit 2008 geltende Tanzverbot zu Halloween in Bayern, das die Ruhe von Allerheiligen am nächsten Tag sichern soll - schräge Gesetze wachsen weltweit schneller nach, als sie eingestampft werden können. Italien erlässt derzeit etwa 500 neue Gesetze pro Jahr, in den USA werden allein im Bundesstaat Kalifornien jährlich mehr als doppelt so viele geschaffen, und die Schweiz bringt es sogar auf rund 5500 neue Rechtsvorschriften in jedem Jahr. Hätte die Rechtswelt aus ihrer eigenen Geschichte gelernt, müssten eigentlich immer weniger abstruse Paragrafen darunter sein. Doch wie sagte schon Otto von Bismarck: "Nur ein Idiot glaubt, aus den eigenen Erfahrungen zu lernen."

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dogmai
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Re: Sterben verboten

Ungelesener Beitragvon dogmai » Mi Mär 24, 2010 10:31 pm

KoratCat hat geschrieben:Landesverrat per Briefmarke
Im traditionsbewussten England etwa ist es bis heute gesetzlich verboten, Briefmarken mit dem Antlitz der Königin verkehrtherum auf einen Brief zu kleben. Ein Verstoß gilt als Landesverrat. Und die Verbundenheit der Engländer zu ihrer Monarchie trägt noch weit seltsamere Früchte: Da der Londoner Westminster-Palast, heute Sitz des Parlaments, einst eine Königsresidenz war, steht auch heute noch jedem dort Verstorbenen ein Staatsbegräbnis zu. Was wiederum dazu geführt hat, dass es streng verboten ist, im Westminster-Palast zu sterben. Zuwiderhandelnde werden aus dem Gebäude entfernt, bevor ihre Sterbeurkunde ausgestellt werden darf.


Und da gibt es einige, die sich über ähnliche Gesetze in Thailand aufregen?? :wie
Frühes Aufstehen ist der erste Schritt in die falsche Richtung.
Nostalgie: https://www.thailand-seite.de/Thailandnostalgie/


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